Ansprechpartner
- Anna Steinberg
- 0228 2284-164
- steinberg@bonn.ihk.de
- in Adressbuch übernehmen
Jede Ware muss bei der Ein- und Ausfuhr von der Zollverwaltung erfasst und zollrechtlich behandelt werden können. Anhand der Warennummer/ Zolltarifnummer kann die Zollverwaltung z.B. prüfen, ob bestimmte Waren ausfuhr- oder einfuhrgenehmigungspflichtig sind, ob Handelsbeschränkungen bestehen, wie hoch der Zoll und die sonstigen Abgaben sind.
Deshalb haben sich zahlreiche Staaten weltweit auf das Harmonisierte System (HS) geeinigt. Das "Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels" legt die ersten sechs Stellen der Warennummer fest. Das HS bildet die Basis für die achtstellige Warennummer in der EU. Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU ist die Angabe dieser achtstelligen Nummer ausreichend.
Bei der Einfuhr in die EU wird eine elfstellige Codenummer angewendet. Diese Nummer entspricht der achtstelligen Warennummer, die um weitere drei Stellen ergänzt wird.
01 | Kapitel - Harmonisiertes System |
0101 | Position - Harmonisiertes System |
0101 90 | Unterposition - Harmonisiertes System |
0101 9019 | Unterposition - Kombinierte Nomenklatur |
0101 9019 00 | Unterposition - TARIC |
0101 9019 00 9 | Codenummer - Elektronischer Zolltarif |
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (2024) kann beim Deutschen Statistischen Bundesamt (Destatis) bestellt oder kostenlos online eingesehen werden. Das Warenverzeichnis wird jährlich angepasst.
Auf der Internetseite des Zolls steht ebenfalls eine Online-Version des statistischen Warenverzeichnisses zur Verfügung.
Werden darüber hinaus weitergehende Informationen benötigt, bietet sich die Datenbank TARIC an. Diese Datenbank verzeichnet alle zolltariflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Rechtsvorschriften. So kann durch die Warennummer ein Überblick über Vorschriften im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausfuhr von Waren gewonnen werden.
Unverbindliche Zolltarifauskünfte und Hilfestellung bei der korrekten Eintarifierung von Ware erhalten Unternehmen beim Zoll:
Tel: 0228 303-26030
info.gewerblich(at)zoll.de
Verbindliche Zolltarifauskünfte können bei der Zollverwaltung elektronisch beantragt werden, um Sicherheit bei der Planung und Kalkulation zu erlangen. Diese ist für einen Zeitraum von drei Jahren rechtlich bindend. Unternehmen, die eine verbindliche Zolltarifauskunft benötigen, beantragen diese beim Hauptzollamt Hannover.
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Tel.: 0511 101-2899
poststelle.vzta-hza-hannover(at)zoll.bund.de