Statistische Warennummer

Jede Ware muss bei der Ein- und Ausfuhr von der Zollverwaltung erfasst und zollrechtlich behandelt werden können. Anhand der Warennummer/ Zolltarifnummer kann die Zollverwaltung z.B. prüfen, ob bestimmte Waren ausfuhr- oder einfuhrgenehmigungspflichtig sind, ob Handelsbeschränkungen bestehen, wie hoch der Zoll und die sonstigen Abgaben sind.

Harmonisiertes System

Deshalb haben sich zahlreiche Staaten weltweit auf das Harmonisierte System (HS) geeinigt. Das "Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels" legt die ersten sechs Stellen der Warennummer fest. Das HS bildet die Basis für die achtstellige Warennummer in der EU. Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU ist die Angabe dieser achtstelligen Nummer ausreichend.

Bei der Einfuhr in die EU wird eine elfstellige Codenummer angewendet. Diese Nummer entspricht der achtstelligen Warennummer, die um weitere drei Stellen ergänzt wird.

Übersicht über die Gliederung der elfstelligen Codenummer:

01

Kapitel - Harmonisiertes System

0101

Position - Harmonisiertes System

0101 90

Unterposition - Harmonisiertes System

0101 9019

Unterposition - Kombinierte Nomenklatur

0101 9019 00

Unterposition - TARIC

0101 9019 00 9

Codenummer - Elektronischer Zolltarif

Zolltarifnummer ermitteln

Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (2024) kann beim Deutschen Statistischen Bundesamt (Destatis) bestellt oder kostenlos online eingesehen werden. Das Warenverzeichnis wird jährlich angepasst. 

Auf der Internetseite des Zolls steht ebenfalls eine Online-Version des statistischen Warenverzeichnisses zur Verfügung.

Werden darüber hinaus weitergehende Informationen benötigt, bietet sich die Datenbank TARIC an. Diese Datenbank verzeichnet alle zolltariflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Rechtsvorschriften. So kann durch die Warennummer ein Überblick über Vorschriften im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausfuhr von Waren gewonnen werden.

Wer kann mir helfen, die richtige Zolltarifnummer zu finden?

Unverbindliche Zolltarifauskünfte und Hilfestellung bei der korrekten Eintarifierung von Ware erhalten Unternehmen beim Zoll

          Tel: 0228 303-26030
          info.gewerblich(at)zoll.de

Verbindliche Zolltarifauskünfte können bei der Zollverwaltung elektronisch beantragt werden, um Sicherheit bei der Planung und Kalkulation zu erlangen. Diese ist für einen Zeitraum von drei Jahren rechtlich bindend. Unternehmen, die eine verbindliche Zolltarifauskunft benötigen, beantragen diese beim Hauptzollamt Hannover

          Waterloostraße 5
          30169 Hannover
          Tel.: 0511 101-2899
          poststelle.vzta-hza-hannover(at)zoll.bund.de