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IT-Schlichtungsstelle bei der IHK Bonn/ Rhein-Sieg
In den vergangenen Jahren nutzten zunehmend mehr Unternehmen externes Know-How von IT-Unternehmen. Insbesondere die anwenderspezifische Softwareprogrammierung und die Erstellung und Pflege von Webseiten sind branchenübergreifend üblich.
Hierbei kommt es häufig zu Streitigkeiten bezüglich der Erfüllung bzw. Schlechterfüllung des Auftrags und dessen Folgen.
Die Klärung dieser Streitigkeiten erfordert nicht nur juristischen Sachverstand, sondern auch ein hohes Maß an technischem Wissen. In Gerichtsverfahren ist die Einschaltung von Sachverständigen notwendig, damit das Gericht eine sachgerechte Entscheidung treffen kann. Die Kosten der Verfahren sind in der Regel hoch.
Mit einer IT-Schlichtungsstelle bietet die Kammer eine Plattform, auf der die Parteien unter der Moderation juristischer und technischer Experten eine außergerichtliche Einigung erzielen können. Die Kammer hält einen Expertenpool vor, der aus IT-Experten sowie aus auf Vertrags- und IT-Recht spezialisierten Anwälten besteht.
Typische Fälle für ein Schlichtungsverfahren sind Streitigkeiten im Rahmen von
- IT Projekten
- E-Commerce
- Software-Erstellungsverträgen
- Hard- und Softwarepflege
- Domain-Streitigkeiten
- Telekommunikationsdiensten
Den Verfahrensablauf und die Kosten des Schlichtungsverfahrens entnehmen Sie bitte der IT-Schlichtungsordnung der IHK Bonn/ Rhein-Sieg
Ansprechpartner
- Dr. Christina Schenk
- 0228 2284-206
- 0228 2284-222
- schenk@bonn.ihk.de
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