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Seit dem 01.08.2022 können bestimmte Gesellschaftsgründungen und Handelsregisteranmeldungen im Wege eines notariellen Online-Verfahrens durchgeführt werden.
Mussten vorher bei der Gründung einer GmbH noch sämtliche Gründungsgesellschafter physisch im Notariat erscheinen, damit der Notar den Gesellschaftsvertrag beurkunden konnte, ist diese Zusammenkunft auch digital per Videokonferenz möglich. Die gesetzliche Grundlage bilden dabei die §§ 16ff. des Beurkundungsgesetzes.
Zulässig ist das notarielle Online-Verfahren dabei, neben der Gründung einer GmbH ohne Sacheinlagen für: Anmeldungen zum Handelsregister (zum Beispiel Anmeldung eines neuen Geschäftsführers), Anmeldungen zum Genossenschaftsregister (zum Beispiel die Anmeldung eines neuen Vorstandmitgliedes) und Anmeldungen zum Partnerschaftsregister (zum Beispiel die Anmeldung eines neuen Partners).
Dieser Anwendungskatalog wird zum 1.8.23 allerdings deutlich erweitert. Ab dann sind online auch Sachgründungen einer GmbH, Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags und Anmeldungen zum Vereinsregister möglich.
Das Verfahren ist für die Beteiligten niederschwellig zugängig, benötigt werden nur ein Laptop oder Tablet, ein Smartphone mit der von der Bundesnotarkammer entwickelten Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument. Die Grundlage der Online-Beurkundungen ist ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationssystem. Um sicherzustellen, dass die teilnehmenden Personen tatsächlich die Berechtigten sind, muss der Notar die Identität feststellen. Hierzu müssen sich die Beteiligten zunächst elektronisch ausweisen, beispielsweise durch die eID-Funktion des Personalausweises. Im zweiten Schritt gleicht der Notar dann das Erscheinungsbild eines jeden am Vorgang Beteiligten mit dessen Lichtbildern aus den Ausweisdokumenten ab.