Unternehmen müssen für „KI-Kompetenz“ ihrer Beschäftigten sorgen

Mit der KI-Verordnung (englisch „AI-Act“) wird das Thema Künstliche Intelligenz durch den EU-Gesetzgeber erstmals einheitlich und umfassend adressiert. Die einzelnen Bestimmungen treten nach und nach in Kraft. 

Unmittelbare Relevanz für Unternehmen hat Art. 4 der Verordnung, der seit dem 02. Februar 2025 anzuwenden ist: sofern Beschäftigte im Berufsalltag mit KI-Anwendungen arbeiten, haben Unternehmen dafür zu sorgen, dass diese „KI-kompetent“ sind.

Was bedeutet KI-Kompetenz?
Die Verordnung definiert KI-Kompetenz in Art. 3 Nr. 56 als:

„die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“

KI-Kompetenz zielt darauf ab, Anwender für die Gefahren zu sensibilisieren, die mit der steigenden Bedeutung von KI im Arbeitsalltag einhergehen. Damit sind die sozialen, ethischen und rechtlichen Implikationen der KI-Nutzung angesprochen.

Welche konkreten Schritte notwendig sind, um den Anforderungen des Art. 4 KI-Verordnung zu genügen, kann dabei nicht pauschal beantwortet werden. Die Norm selbst knüpft die neuen Pflichten an den jeweiligen Anwendungskontext.

Praktische Bedeutung für Ihr Unternehmen:
In der Praxis verpflichtet Art. 4 KI-VO Unternehmen damit zum Aufbau interner Strukturen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit KI im Unternehmen gewährleisten. Hierzu können etwa gehören:

  • Die Erarbeitung oder Erweiterung von Compliance-Standards
  • Das Durchführen von Schulungen und Fortbildungen

Trotz der „vagen“ Formulierung sollte die Pflicht zur KI-Kompetenz daher ernst genommen werden. Zwar ist eine präventive staatliche Kontrolle zur Durchsetzung der Pflicht aus Art. 4 KI-VO bislang nicht vorgesehen. Auch werden keine Bußgelder im Falle eines Verstoßes verhängt. In Haftungsprozessen werden Gerichte aber künftig überprüfen, ob Unternehmen die sich aus Art. 4 KI-VO ergebenden Sorgfaltsstandards eingehalten haben. Relevant wird dann insbesondere auch eine umfängliche Dokumentation der angesprochenen Organisationsmaßnahmen.