Das zweistufige Ausfuhrverfahren
Das zweistufige Ausfuhrverfahren ist für Warensendungen mit jedem Warenwert möglich.
- Die Zollanmeldung wird über das ATLAS Zollsystem oder IAA Plus erstellt.
- Die Vorabfertigung wird durch deutsches zuständiges Binnenzollamt durchgeführt. Die Vorabfertigung geschieht entweder
- beim Zollamt selbst oder
- im Unternehmen. Hierfür stellen Sie in der IAA Plus einen "Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes". Entweder der Zoll kommt zur Vorabfertigung in Ihren Betrieb oder er gibt Ihnen die Ware ohne Beschau auf elektronischem Weg zur Ausfuhr frei. Hierfür planen Sie am besten einen Tag Zeit ein.
- Die Abfertigung ist auch durch jedes EU-Grenzzollamt möglich.
Das einstufige Ausfuhrverfahren
Das einstufige Ausfuhrverfahren ist nur möglich bei einem Warenwert unter 3.000 Euro.
Sendungen bei einem Warenwert unter 1.000 Euro
Bei Sendungen mit einem (statistischen) Wert von unter 1.000 Euro muss keine Zollanmeldung erfolgen, solange die folgenden Voraussetzungen eingehalten werden:
- Das Gewicht der Sendung übersteigt nicht 1.000 Kilogramm.
- Es gibt keine Verbote oder Beschränkungen (Embargos, Ausfuhrgenehmigungspflicht) für die Ware.
- Es soll keine Ausfuhrerstattung für die Sendung beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich beim Zoll zu den genauen Anforderungen einer solchen Warensendung.
Sendungen bei einem Warenwert zwischen 1.000 und 3.000 Euro.
- Die Zollanmeldung wird über das ATLAS Zollsystem oder IAA Plus erstellt.
- Die Vorabfertigung durch das zuständige deutsche Binnenzollamt ist nicht erforderlich.
- Die Abfertigung ist nur durch eine deutsche Grenzzollstelle möglich, die vorher in der Ausfuhranmeldung genannt wurde. Eine andere als die genannte Grenzzollstelle kann die Daten nicht aufrufen!
Um eine größere Flexibilität hinsichtlich der gewählten Route zu erhalten, bietet sich die Wahl des zweistufigen Ausfuhrverfahrens an.
Vorteile des zugelassenen Ausführers (mit ZA-Bewilligung für ATLAS)
- bisherige Vorabstempelung der Ausfuhranmeldungen entfällt
- Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
- Freigabe der Ware zur Ausfuhr erfolgt durch das Binnenzollamt, in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr. Bitte beachten Sie: es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
- Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich
Was nicht funktioniert
Die Kurzanleitung zur IAA Plus vom Bundesministerium der Finanzen steht Ihnen auf der Internetseite des Zolls zur Verfügung. Dort finden Sie auch folgende Informationen zu Verfahren / Funktionen, die vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind:
- Vertrauenswürdiger Ausführer gemäß § 13 AWV
- Anmelder der ergänzenden Anmeldung weicht vom Anmelder der unvollständigen Anmeldung ab
- Abgabe von Ausfuhranmeldungen im Rahmen der direkten Vertretung des Ausführers/Anmelders mit Ausnahme der direkten Vertretung durch einen Subunternehmer
- Ausdrucken des gesamten Vorgangs/der gesamten eingegebenen Daten (es kann lediglich das Ausfuhrbegleitdokument (nach Überlassung) bzw. der Ausgangsvermerk (nach Abschluss des Ausfuhrverfahrens) als PDF-Dokument ausgedruckt werden)
ATLAS – Merkblätter des Zolls
Ebenfalls auf der Internetseite des Zolls finden Sie Merkblätter des Zolls zum Thema ATLAS wie z.B. das Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen "Anwendungshinweise zu außenwirtschaftsrechtlich relevanten Unterlagencodierungen“.