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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- LkSG ist am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedet worden.
Die im Gesetz vorgesehenen Pflichten treffen ab dem 1. Januar 2023 zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigen. Ab 2024 sind alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern betroffen.
Weitergehende Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt:
Sonderseite "Lieferkettengesetz" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Überblick (PDF)
CSR Risikocheck: Der CSR Risiko-Check richtet sich an Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen exportieren, importieren oder im Ausland Produktionsstätten unterhalten. Nach Angabe von Produkt und Land werden entsprechende internationale CSR-Risiken angezeigt und Empfehlungen angezeigt, wie diese Risiken gemanagt werden können.
Der KMU Kompass: Kostenloses Online-Portal, das speziell kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltsprozesse entlang der Wertschöpfungskette erleichtern möchte. Womit starte ich? Und wie gehe ich vor? Der KMU Kompass gibt Orientierung und begleitet seine Nutzer mit konkreten Anleitungen, Tipps und Praxishilfen Schritt für Schritt online durch den Umsetzungsprozess.
Informationsangebot des BAFA, der Aufsichtsbehörde, für die Überwachung der unternehmerischen Pflichten aus dem LKSG
Fragensammlung (FAQ) des Informatiosnangebots "Wirtschaft & Menschenrechte" zum Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz
Umfrage der DIHK zur Betroffenheit der Unternehmen: mehr Bürokratie, höhere Kosten und rechtliche Unsicherheit
Ansprechpartner
- Anna Steinberg
- 0228 2284-164
- steinberg@bonn.ihk.de
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