- Anna Steinberg
- 0228 2284-164
- steinberg@bonn.ihk.de
- in Adressbuch übernehmen
- Startseite
- International
- Warenursprung und Präferenzen
- Warenmarkierung „Made in…“
Warenmarkierung "Made in…"
Die Warenmarkierung "Made in..." richtet sich vorrangig an den Endverbraucher und soll diesen vor irreleitenden Herkunftsangaben schützen. Sie wird aber auch häufig als Aushängeschild und Werbung für besonders hohe Qualität genutzt. Einige Länder verlangen zwar die "Made in..."-Markierungen auf den Waren, sie darf aber nicht mit ähnlichen Begriffen, wie zum Beispiel dem Ursprungsland (Präferenziell und handelspolitisch), verwechselt werden. Diese Kennzeichnung kann sowohl vorgeschrieben sein als auch freiwillig erfolgen.
Je nach Zielland besteht die Kennzeichnungspflicht beim Export außerhalb der EU. Für die Ursprungskennzeichnung der Waren ist die allgemeine Verkehrsanschauung im Empfangsland maßgeblich. Die Kennzeichnung „Made in Germany“ kann vom Hersteller eigenständig verwendet werden. In Deutschland existiert keine offizielle Stelle, die diese Kennzeichnung verifiziert. Produzenten dürfen sich selbst mit diesem Siegel auszeichnen, sollten dabei aber unbedingt die gesetzlichen Vorgaben einhalten, um einer möglichen rechtlichen Prüfung standzuhalten.
Die Grundlagen werden durch das „Madrider Abkommen zur Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben“ gelegt. Zusätzlich gelten nationale Vorschriften des Wettbewerbsrechts (z.B.: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG) und das Markenrecht (Markengesetz). Wer mit fehlerhaften und irreführenden Kennzeichnungen arbeitet, kann auf Unterlassung und sogar auf Schadensersatz verklagt werden. Ferner droht die Beschlagnahmung von fehlerhaft gekennzeichneter Ware. Eine Dokumentation der Entscheidungsgrundlage empfiehlt sich zur eventuellen Klärung von späteren Zweifelsfällen.