Export/Import

Export in die Schweiz

Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört und somit ein Drittland ist, müssen alle Warenlieferungen in die Schweiz zollrechtlich angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um berechnete Waren oder kostenfreie Lieferungen, Muster, Berufsausrüstungen oder ähnliches handelt. Diese Waren gelten als gewerbliche Waren und müssen daher beim Zoll angemeldet werden. 

Die elektronische Anmeldung der Ausfuhr ist ab einem Warenwert von 1.000 Euro über das ATLAS-Ausfuhr Portal obligatorisch. Die hierfür erforderliche EORI-Nummer (Zollnummer) wird beim „Informations- und Wissensmanagement Zoll” beantragt. Bei jeder Ausfuhr, unabhängig vom Warenwert, muss zudem bei der Zollabfertigung eine Handelsrechnung beigelegt werden.

Für allgemeine Informationen zum Export, verwenden Sie bitte unser Merkblatt „Einstieg in den Export“. 

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es in der Schweiz keine Zölle für Industrieprodukte mehr.  Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes wurden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wurde auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite des schweizerischen Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Import aus der Schweiz

Die Ausfuhr von Handelswaren muss schriftlich oder elektronisch beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Dies ist möglich ohne Registrierung auf der E-dec Web Seite, oder mit Registrierung auf der E-dec Export Seite. Die gedruckte Anmeldung muss den weiteren Begleitdokumenten beigelegt werden. Eine komplette Checkliste zur Ausfuhr aus der Schweiz finden Sie auf der Seite des schweizerischen Zolls. 

Auch bei der Einfuhr nach Deutschland muss eine Einfuhranmeldung erfolgen. Diese sollte auch über das ATLAS-Einfuhr Portal durchgeführt werden. Allgemeine Informationen zur Einfuhr nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat finden Sie auf der Seite des deutschen Zolls