Förderung der BAFA

Förderung unternehmerischen Know-hows

Die Richtlinie des Förderprogramms der BAFA ist zum 02.01.2023 komplett überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Die neue Richtlinie hat eine Laufzeit bis 2026, es sind pro Kalenderjahr 2 Anträge möglich, insgesamt bis 2026 deren 5
  • NEU: Die Anträge sind nicht mehr auf allgemeine oder spezielle Beratungsthemen ausgerichtet, sondern können ab sofort „frei“ als organisatorische, personelle oder wirtschaftliche Fragestellung laufen
  • NEU: Die Beratung muss nach bestimmten Nichtdiskriminierungs- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ablaufen, die nach Abschluss der Beratung in einem Fragebogen bestätigt werden müssen
  • NEU: Die Krisen-Beratung als Sonderform mit 90% Förderung entfällt
  • NEU: Die maximale Bemessungsgrundlage für die 50% Förderung sind -unabhängig vom Unternehmensalter- 3.500 Euro Beratungshonorar, d.h. die maximale Förderung sind einheitlich 1.750 Euro
  • Nur noch Jungbetriebe jünger als 12 Monate müssen sich ein Kontaktgespräch mit der IHK bzw. anderen RegionalpartnerInnen bestätigen lassen, das Gespräch kann dabei in einem Zeitraum von

3 Monaten vor Antragsstellung oder unmittelbar vor (Abschluss-) Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgen – die Möglichkeit, auch nach operativer Beratung dies Gespräch zu führen ist ebenso neu wie die Eingrenzung auf <= 12 Monate Lebensdauer des Betriebs.

 

Weitere Informationen zu den oben genannten Förderungen erhalten Sie neben einem Anruf bei uns in der Unternehmensförderung weiterhin auf www.bafa.de und www.dihk.de/beratungsfoerderung

 

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