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CE-Kennzeichnung
Ziel der EU ist es, im Rahmen der technischen Harmonisierung einen freien Warenverkehr und die Sicherheit und Gesundheit der Anwender einheitlich zu gewährleisten.
Die von der EU hierzu erlassenen Richtlinien verpflichten Hersteller und Importeure, bestimmte Produkte mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Das CE-Kennzeichen dokumentiert als „Europäischer Warenpass“ die Konformität der Produkte mit den Europäischen Richtlinien.
Erste Informationen zum Thema CE-Kennzeichnung finden Sie im Merkblatt im Download-Bereich. Einen Überblick über mögliche Beratungsunternehmen liefert die "CE-Beraterliste".
Eine aktualisierte Liste aller Produktgruppen mit den zugeordneten Richtlinien finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
weitere wichtige gesetzliche Regelungen:
Neben den EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung sind die Richtlinie Allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), das deutsche Produktsicherheitsgesetz sowie die darauf basierenden Verordnungen von Bedeutung. Informationen hierzu finden Sie unter den folgenden Links:
- Richtlinie Allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG)
- Produktsicherheitsgesetz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
weitere nützliche Links:
- Information zum "New Approach" (Neue Konzeption)
- Notified Bodies NANDO (benannte Stellen)
- ICSMS (Internet-unterstütztes Informations- und Kommunikationssystem zur grenzüberschreitenden Marktüberwachung im Bereich von technischen Produkten)
- Bezirksregierung Köln
(Abt. 5, Dezernat 55, Technischer Arbeitsschutz, Produktsicherheit)
FAQ
- KomNet Beratungsservice der Arbeitsschutzverwaltung NRW
(siehe Kompetenznetze - Beratungsservice - schnell recherchieren, Arbeitsschutz, sichere Produkte)
Muster Konformitätserklärung
- Konformitätserklärung (Informationen der IHK Koblenz)