Ansprechpartner
- Kevin Ehmke
- 0228 2284-193
- ehmke@bonn.ihk.de
- in Adressbuch übernehmen
Mehr Energieeffizienz im Unternehmen senkt die Kosten langfristig. Aber auch aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes sollte Energieeffizienz ein vordringliches Ziel jedes Unternehmens sein.
In den meisten Unternehmen sind gerade in den Querschnittstechnologien mit wirtschaftlichen Maßnahmen erhebliche Energie- und damit auch Kosteneinsparungen zwischen 10 und 30 Prozent realisierbar.
Unterstützung für die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Unternehmen finden Sie unter anderem hier:
Als Baustein des Aktionsprogramms Klimaschutz und des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) haben Vertreter der deutschen Wirtschaft und die Bundesregierung die Initiative Energieeffizienz-Netzwerke im Dezember 2014 gegründet. Von Januar 2021 bis Dezember 2025 wird diese nun unter dem neuen Namen Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke fortgesetzt.
Bei der Initiative können sich alle Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke, weiterhin nur Netzwerke benannt, anmelden, die die Kriterien der Initiative erfüllen. Die Kritieren sowie Antworten auf viele Fragen erhalten Sie über den folgenden Link.
Mindestanforderungen sind unter anderem:
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg beteiligt sich gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) an dieser bundesweiten Initiative mit zwei Energieeffizienznetzwerken (Regionale Energieeffizienz-Netzwerke (REGINEE) Bonn/Rhein-Sieg). Das erste REGINEE endete erfolgreich Anfang 2020.
Unter Energiemanagement versteht man das systematische Erfassen und die Optimierung von Energieströmen und den damit verbunden Kosten im Unternehmen. Grundsätzlich kann jede Organisation ein Energiemanagementsystem einführen. Durch konsequentes Managen von Energie können je nach Branche, Struktur und Alter eines Unternehmens Einsparungen bis zu 20 Prozent bei den Energiekosten erreicht werden.
Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten des Energiemanagements.
Drei Systeme zum Energiemanagement
Für eine umfassende Energieberatung finden Sie passende Energieberater auf den Internetseiten der Deutschen Energie-Agentur (dena) und des Bundesverbands GIH e.V., der bundesweiten Interessenvertretung für Energieberater.
Schon heute leisten Erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung und immer mehr Unternehmen und private Hauseigentümer entscheiden sich z.B. für eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Weitere Technologien zur klimafreundlichen Wärmeerzeugung sind Biomassefeuerungsanlagen, Solarwärme oder Geothermie. Der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) kann sich insbesondere für Unternehmen mit hohem und gleichmäßigem Wärmebedarf lohnen. Dies ist z.B. oft in Galvanikbetrieben oder Hotelbetrieben mit Schwimmbädern der Fall. Die Wärme kann zudem auch in entsprechenden Anlagen in Kälte umgewandelt oder von benachbarten Verbrauchern (Nahwärme) genutzt werden.
Alternativ zur eigenen Investition bieten sich Contract-Modelle von Energieversorgern oder anderen Anbietern an. Die Anlageninvestition und in der Regel auch die Wartung werden dabei vom Contractor übernommen. Das Unternehmen bezahlt dann einen vereinbarten Preis für die gelieferte Leistung. Bei Photovoltaikanlagen ist die Vermietung geeigneter Dachflächen an Fremdinvestoren ein gängiges Modell.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Contracting-Kompetenzzentrums der dena sowie der Informationsseite zum Contracting des BAFA.
Viele Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten müssen sich im Markstammdatenregister, das von der Bundesnetzagentur administriert wird, registrieren. Nach der Stromlieferantendefinition wird die Meldepflicht viele Betriebe neu betreffen, beispielsweise verbundene Unternehmen an einem Standort. Die Bundesnetzagentur hat eine Übersicht für verschiedene Fälle erstellt sowie ein FAQ.
Unternehmen, die Strom an Dritte weiterleiten, müssen zum 1. Januar 2022 ihr Abgrenzungs- und Messkonzept für Drittstrommengen umsetzen. Somit endet die bislang durch die Corona-Pandemie ausgelöste Schonfrist. Der Bundesnetzagentur-Leitfaden "Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten" veröffentlicht, der die Anwendung der gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG erleichtert. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen umlagebefreite als auch umlagepflichtige Strommengen anfallen, z.B. bei der Weiterleitung von Strom an Dritte.
Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Für die Weiterleitung von Strom auf dem Betriebsgelände hat der DIHK ein informatives Merkblatt erstellt, das Sie hier finden.