Förderung von Beratungsleistungen

Vor der Gründung:

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Einzelcoaching:
Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung, Übernahme oder mind. 50%ige Beteiligung an einem Unternehmen in NRW ist. Zuschuss des Landes i.d.R. 50% von einem Höchsttagessatz von 800 €/8 Stunden. Für Arbeitslose (ALG II) bis zu 80%, max. 400 Euro/Tag. Bei Betriebsübernahme sind bis zu 6 Tagewerke (Tagewerk = 8 Stunden) möglich. Die Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Der Zuschuss wird erst nach Zusendung der nachgewiesenen Zahlung der Gesamtkosten (Kontoauszug) und der Abrechnungsunterlagen des Beraters nach einer Bearbeitungszeit erstattet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Gruppenberatung (Zirkelberatung):
Gruppencoaching (3-6 Teilnehmer): 4 Stunden Einzelberatung + 4 Stunden Gruppenberatung mal Anzahl der Teilnehmer (12 bis 24 Gruppenstunden möglich). Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung, Übernahme oder mind. 50%ige Beteiligung an einem Unternehmen in NRW ist. Zuschuss des Landes i.d.R. 50%, für Arbeitslose (ALG I + II) mind. 90%, max. 720 Euro/Tag. Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Beispiel: Arbeitslose (ALG I + II) erhalten für 80 € + 152 € MwSt.(die teilweise erstattet werden kann) mind. 16 Stunden (bei 3 Teilnehmern) bis max. 28 Stunden Beratungsleistung (bei 6 Teilnehmern). Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der IHK-Gründungsberatung.


Nach der Gründung:

Förderung für Jungunternehmen bis zu zwei Jahre nach Gründung
Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung werden gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % von höchstens 4.000 € Beratungskosten.

Förderung für Unternehmen ab zwei Jahren nach Gründung
Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung werden gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % von höchstens 3.000 € Beratungskosten bei höchstens fünf Beratungstagen.

Weitere Informationen zu den beiden oben genannten Förderungen erhalten Sie auf: www.dihk.de/beratungsfoerderung

unternehmensWert:Mensch:
Die Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die älter als zwei Jahre sind und mindestens einen, höchstens zehn Mitarbeiter haben, können mit bis zu 8000 € bezuschusst werden. Themenschwerpunkte dieser Beratung sind Fragen der Personalführung, Gesundheit, Wissen und Kompetenz sowie Chancengleichheit & Diversity. Weitere Informationen zu diesem Programm: www.unternehmens-wert-mensch.de

 

Potentialberatung
Für Unternehmen, die älter als 2 Jahre sind, ab 10 bis 249 Mitarbeitern, steht das Förderinstrument Potentialberatung zur Verfügung. Die Potentialberatung soll Unternehmen befähigen, mittels einer Stärken/Schwächen-Analyse einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe durch Einbeziehen der Mitarbeiter zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten. Es können bis zu 10 Tagewerke in bis zu zwei Schritten beantragt werden. Im Vorfeld muss erst ein Beratungsscheck beantragt werden. Der Zuschuss von max. 500 € pro Tagessatz kann erst nach der Beratung abgerechnet werden. 

Beachten Sie bereits heute vorab, dass das Land NRW die Förderkonditionen zum 01.07.2022 dahingehend verändern wird, dass die Tageshöchstförderung auf 400 Euro herabgesetzt wird (vormals, s.o., 500 Euro), sowie die maximale Anzahl an Beratertagen auf 8 Tage (vormals, s.o., 10 Tage) festgelegt ist. Sprechen Sie uns gerne an, Inhalte und Ablauf einer Beratung kennenzulernen. Weiterhin wird zum 01.07.2022  die Programmfamilie „Potentialberatung“ um die Neustart- oder Transformationsberatung erweitert.