Beratungsprogramm Wirtschaft BPW NRW

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW NRW) des Landes richtet sich an Gründungs- und Übernahmeinteressierte vor Projektstart. Seit Anfang 2024 sind Übergänge von einem Neben- in einen Haupterwerb innerhalb von fünf Jahren nach Gründung förderfähig. Zudem können aktive Beteiligungen von mehr als 25% an einem Unternehmen Gegenstand der Förderung sein. 

Förderfähig sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die beabsichtigen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen zu gründen.

Das Land NRW unterstützt externe Beratungen durch Steuer- und Unternehmensberatungen im Rahmen sogenannter "Innovationsprojekte". Der Zuschuss des Landes beträgt 50% des pauschalen Beratungstagesatzes von 1.020€ für 8 Stunden, was 510€ pro Beratungstag entspricht. Für EmpfängerInnen von Bürgergeld liegt der Zuschuss für Neugründungen bei 80% (816 Euro/Tag). Bei Beteiligungen, Übernahmen und Übergängen vom Nebenerwerb in den Haupterwerb bleibt die Förderung für Bürgergeld-EmpfängerInnen bei 510€ pro Tag.

Bei Neugründungen und Beteiligungen sind maximal sechs Beratungstage, bei Betriebsübernahmen bis zu acht Beratungstage möglich. Der Übergang vom Neben- in den Haupterwerb ist mit vier Beratungstagen förderfähig. 

Es dürfen davon maximal zwei Beratungstage nach erfolgter Gründung genommen werden. Beratungen zur Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie zur Integration von MigrantInnen können als spezielle Beratungen mit maximal zwei zusätzlichen Beratungstagen beantragt werden.

Die Förderung wird digital über das EFRE.NRW.Online-Portal beantragt. Das Procedere wird von der IHK Bonn/Rhein-Sieg als Beratungsstelle in Form eines Kontaktgesprächs und in einem dazu geführten Beratungsprotokoll begleitet. Eine Terminierung und den Ablauf des Antragsverfahrens erfragen Sie bitte vorab bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg bei Ihren Referenten zur Beratungsförderung, Herrn Christian Pinnekamp und Frau Michelle Urbahn.

Die jeweilige Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden und ist in maximal 12 Monaten abzuwickeln.

Der Zuschuss wird erst nach Zusendung der Abrechnungsunterlagen der Beratung erstattet. Sie gehen somit zuerst in Vorleistung. Die Zahlung wird durch eine doppelte Unterschrift im Verwendungsnachweis bestätigt. Im Gegensatz zu früheren Regelungen sind keine Nachweise durch Kontoauszüge und Rechnungsbelege erforderlich, es können jedoch stichprobenartige Überprüfungen stattfinden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der IBP.
 

 

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