Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogin/ Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge

Englisch: Bachelor Professional of Human Resource Services Management (CCI)1 
Französisch: Pédagogue en formation initiale et continue (CCI)2

Der Aus- und Weiterbildungspädagoge (AWP) ist für betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse im Unternehmen zuständig. Er betreut, beurteilt und begleitet die Auszubildenden / Mitarbeiter insbesondere beim Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis. Die Aufgaben der Aus- und Weiterbildungspädagogen erfordern ausgeprägte pädagogische Kompetenzen, koordinatorisches Geschick sowie Beratungs- und Sozialkompetenz. Als verantwortliche Person für die Themen Aus- und Weiterbildung gestaltet er / sie operativ und methodisch diesen Bereich.

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.

Wichtige Informationen:

Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen. Bei kurzfristig eingetretenen Hinderungsgründen ist eine telefonische Vorab-Information möglich. Die telefonische Benachrichtigung entbindet jedoch nicht, eine schriftliche Entschuldigung zuzuschicken. Schriftliche Abmeldungen, die nach dem Prüfungstermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen zur Prüfung im Downloadbereich.

Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):

Herbst 2024 Teil 1: 25.11.2024

Herbst 2024 Teil 2: 26.11.2024

Herbst 2025 Teil 1: 24.11.2025

Herbst 2025 Teil 2: 25.11.2025

Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.

Anmeldefristen:

15.08. e.J. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bietet die Prüfung einmal jährlich zum Herbsttermin an.

Bitte beachten Sie folgendes:

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

(1)     Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis 

oder

2. in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis

und

eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
 

(2)     Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe des Absatzes 1 haben.

(3)     Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:

1. Lernprozesse und Lernbegleitung
- 2 schriftliche Situationsaufgaben
- Situationsbezogenes Fachgespräch

2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
- 2 schriftliche Situationsaufgaben

3. Berufspädagogisches Handeln
- Projektarbeit
- Präsentation und Fachgespräch

Bestehensregelung:

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungsgebühr:

Prüfung Teil 1 235,00 € 
Prüfung Teil 2 233,00 €
Teilwiederholung je schriftlichem Prüfungsteil 157,00 €
Wiederholung mündliche Prüfung Teil 1 101,00 €
Stornierungsgebühr– Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 1 und 2 180,00 €
Projektarbeit 228,00 €

Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.

Wiederholungsprüfung:

Zweimal möglich
Anrechnung bestandener Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Jahren

Vorbereitung:

Vorbereitungslehrgänge bietet unsere Weiterbildungsgesellschaft unter
http://www.ihk-die-weiterbildung.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind. finden Sie unter
https://wis.ihk.de/

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) www.dihk.de

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Rechtsgrundlage:

Verordnung vom 21.08.2009

Letzte Bearbeitung:

03.05.2023

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German
Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.

2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."