Ansprechpartner
- Anna Steinberg
- 0228 2284-164
- steinberg@bonn.ihk.de
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Das Bundesministerium der Finanzen bietet einige Merkblätter zum Thema Umsatzsteuer an.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigt gemäß § 18e Nummer 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Unternehmern die Gültigkeit einer USt-IdNr. (einfache Bestätigung) sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde (qualifizierte Bestätigung). Die Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ist auf der Seite des BZSt möglich.
Der Antrag auf die Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist mit dem Formular "Vergabe einer USt-ID" möglich.
Weiterführende Informationen und Merkblätter zur Umsatzsteuer in der EU und zur Umsatzsteuer bei Ausfuhren in Drittländer sind unter Recht und Steuern (dort im Downloadbereich) abrufbar.