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Angaben nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
1. ausgeübter Beruf
2. Beraterverträge
3. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
5. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
6. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Stand: Februar 2025