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Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in
Englisch: Bachelor Professional of Business (CCI)1
Französisch: Gestionnaire commercial(e) diplômé(e) (CCI)2
Der Abschluss "Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in" berücksichtigt Besonderheiten des Handels, der Industrie und Dienstleistungsunternehmen in gleicher Weise. Wirschaftsfachleute sind in der Lage Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang sowie den Zusammenhang betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Fragen zu erkennen und umzusetzen. Aufgund der erworbenen Fachkompetenz können sie betriebliche Entscheidungen verantwortlich mitgestalten und sich dadurch für anspruchsvolle Führungsaufgaben empfehlen.
Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.
Wichtige Informationen:
Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen. Bei kurzfristig eingetretenen Hinderungsgründen ist eine telefonische Vorab-Information möglich. Die telefonische Benachrichtigung entbindet jedoch nicht, eine schriftliche Entschuldigung zuzuschicken. Schriftliche Abmeldungen, die nach dem Prüfungstermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen zur Prüfung im Downloadbereich.
Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):
Herbst Teil 1: 23.10.2024
Herbst Teil 2: 13./14.11.2024
Frühjahr Teil 1: 26.03.2025
Frühjahr Teil 2: 23./24.04.2025
Herbst Teil 1: 22.10.2025
Herbst Teil 2: 13./14.11.2025
Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.
Anmeldefristen:
Wirtschaftsbez. Qualifikation: jeweils 31. Dezember und 30. Juni e.J.
Handlungsspez. Qualifikation: jeweils 31. Januar und 31. Juli e.J.
Bitte beachten Sie folgendes:
Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweist.
Prüfungsfacher:
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
Volks- und Betriebswirtschaft,
Rechnungswesen,
Recht und Steuern,
Unternehmensführung
Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
Betriebliches Management,
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling,
Logistik,
Marketing und Vertrieb,
Führung und Zusammenarbeit
Präsentation / Situationsbezogenes Fachgespräch
Bestehensregelung:
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Prüfungsgebühr:
WBQ 235,00 €
Teilwiederholung WBQ 157,00 €
HQ 334,00 € (233,- €+ 101,- €)
Wiederholung nur mündliche Prüfung 101,00 €
Stornierungsgebühr– Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung je Prüfungsteil 180,00 €
Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.
Wiederholungsprüfung:
Zweimal möglich
Anrechnung bestandener Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Jahren.
Vorbereitung:
Vorbereitungslehrgänge bietet unsere Weiterbildungsgesellschaft unter
http://www.ihk-die-weiterbildung.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind. finden Sie unter
hhttps://wis.ihk.de/
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de
Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.
Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Rechtsgrundlage:
Rechtsverordnung vom 23. März 2005, zuletzt geändert am 25. August 2009
Rahmenstoffplan von Juli 2008
Letzte Bearbeitung:
18.11.2024
1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.
2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.
"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."
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Ansprechpartner
- Sandra Werner
- 0228 2284-149
- werner@bonn.ihk.de
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