Aufsicht werden

Für die Durchführung der Aus- und Fortbildungsprüfungen sucht die IHK Bonn/Rhein-Sieg laufend Aufsichten. Die Aufsichtspersonen überwachen den ordnungsgemäßen Ablauf der schriftlichen Prüfungen an den einzelnen Prüfungsorten.

Wer kann Aufsicht werden?

Jeder, der Zeit und Interesse daran hat, die IHK Bonn/Rhein-Sieg bei den Prüfungen zu unterstützen, kann Aufsichtsperson werden. Aufsichten sind zuverlässig und verfügen über viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Sie strahlen Sicherheit und Souveränität aus und haben ein gewinnendes und gepflegtes Auftreten. Um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen sicherstellen zu können, sind für uns Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Korrektheit und vor allem Vertraulichkeit sehr wichtig. Sie benötigen keine Fachkenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsberuf oder für die jeweilige Fortbildungsprüfung.

Was sind meine Aufgaben als Aufsicht?  

Zu Ihren Aufgaben gehören die Annahme und Verteilung der Prüfungsunterlagen, Überprüfung der Anwesenheit und ordnungsgemäße Aufsicht während der schriftlichen Prüfung sowie eine anschließende Vorbereitung für die Abholung der Unterlagen. 

Grundsatz:

Die Prüfungsaufsicht gibt keinerlei fachliche Auskünfte und äußert sich nicht zu Prüfungsinhalten. Sie stellt damit die bundeseinheitliche Gleichbehandlung an allen Prüfungsstandorten sicher. Die IHKs haben sich darauf verständigt, grundsätzlich nicht in laufende Prüfungen einzugreifen.



Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Der für die jeweilige Prüfung verantwortliche Mitarbeiter koordiniert den Einsatz der Aufsichten und ist deren Ansprechpartner. Die notwendigen Kenntnisse für die Aufsichtsführung werden bei einer Hospitation vermittelt.

Wie werde ich bei Prüfungen eingesetzt?

Aufsichten werden bei schriftlichen und mündlichen und praktischen Prüfungen eingesetzt. Bei schriftlichen Prüfungen werden Gruppen von zehn bis 200 Personen beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung der großen Gruppen erfolgt durch mehrere Aufsichtspersonen. Praktische und mündliche Prüfungen sind individueller und werden oft von einer einzelnen Aufsicht unterstützt. Sie begleiten Absolventen in den Vorbereitungsräumen bei der Vorbereitung auf Präsentationen und Fachgesprächen (mündliche/praktische Prüfungen).

Was erhalte ich für die Tätigkeit als Aufsicht?

Die IHK entschädigt die Aufsichtsführung mit 7,00 Euro pro Stunde. Abgerechnet werden kann die Hin- und Rückfahrt zwischen Heim- und Prüfungsort. Für Fahrten zu Prüfungsorten erhalten Sie 0,42 Euro pro Kilometer.