Incoterms

Die Incoterms® sind einheitliche, international anerkannte Regeln, die die wesentlichen Verpflichtungen bei Warenlieferungen festlegen. Die neuen Incoterms® 2020 wurden vom ICC Deutschland veröffentlicht.

Die Incoterms® legen eine klare Aufteilung von

  • Transportkosten,
  • Transportrisiko,
  • sonstigen Verpflichtungen (Beschaffung der Dokumente, Durchführung der Zollformalitäten, Verpackung der Waren, etc.),

zwischen Verkäufer und Käufer fest.

Mit der Einbeziehung in Kaufverträge erreichen die Vertragspartner eine weltweit von Gerichten und Behörden anerkannte einheitliche Auslegung dieser Verpflichtungen und verringern die Gefahr von Missverständnissen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Bei den Klauseln der Incoterms® 2020 handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der Incoterms® 2010 Klauseln. Sie wurden an die globale Handelspraxis angepasst und sollen ab dem 1. Januar 2020 anstelle der Incoterms® 2010-Version Anwendung finden.

Die Incoterms® 2020 Klauseln im Überblick

EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP- Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DPU - Delivered At Place Unloaded/Geliefert benannter Ort entladen
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

Eine detailliertere Übersicht der einzelnen Incoterms ist auf der Internetseite der ICC abrufbar.

Über die Webseite der Incoterms® 2020 kann die deutsch-englische Version der Incoterms® 2020 bestellt werden.

Kontakt:
ICC Germany e. V.
Internationale Handelskammer
Wilhelmstr. 43 G, 10117 Berlin
(Besuchereingang Leipziger Str. 121)
Tel: 030 - 200 73 63 00
E-Mail: icc(at)iccgermany.de