IHK-Beitrag

Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg ist eine Einrichtung der Wirtschaft für die Wirtschaft: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeitet sie auf der Grundlage des IHK-Gesetzes. Die Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk sind demnach kraft Gesetz Mitglied der IHK und tragen diese in Eigenverantwortung. Die IHK nimmt die Interessen der Gesamtwirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung wahr, erfüllt Aufgaben, die ihr der Staat übertragen hat und unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit vielen Dienstleistungen.

Nach dem IHK-Gesetz gehören – ohne Unterschied der Branche – alle Gewerbetreibenden der Industrie- und Handelskammer an (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), gleichgültig, ob es sich um ein großes Unternehmen handelt, einen Einzelkaufmann oder lediglich eine nebenberuflich gewerbliche Tätigkeit. Nur reine Handwerksbetriebe sind ausgenommen.

Die IHK finanziert sich zu einem wesentlichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitgliedsbetriebe. Allein die Pflichtmitgliedschaft in Verbindung mit dem Mitgliedsbeitrag ermöglicht der IHK, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu repräsentieren. Die Beiträge zur IHK sind deshalb öffentliche Abgaben (gesetzliche Pflichtbeiträge).