Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) an privaten Abwasserleitungen

Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen in bestimmten Fällen die auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen (§ 59 Abs. 4 Nr. 2 Landeswassergesetz NRW) in Verbindung mit der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw).

 

Informationen für Grundstückseigentümer:

Die Prüfungen dürfen nur von geprüften und zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Sachkundige werden auf Antrag und nach Vorlage der Sachkundenachweise in einer landeseinheitlichen Liste vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erfasst und veröffentlicht.

Die Aufnahme in die Landesliste erfolgt über die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Ingenieurkammer (IK-Bau NRW).

Auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW finden Sie die landesweite Liste der anerkannten Sachkundigen sowie weitere Informationen zu dem Thema "Dichtheitsprüfung". Bitte klicken Sie hier.

 


Informationen für sachkundige Antragsteller für die Zustands- und Funktionsprüfung privater Haushalte:

Sofern Sie Mitgliedsunternehmen oder Angestellter eines Mitgliedsunternehmens der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg sind, können Sie bei uns einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen stellen.

Sind Sie Handwerker, so stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der zuständigen Handwerkskammer zu Köln. Ingenieure stellten Ihren Antrag bitte bei der Ingenieurkammer Bau NRW.

Die Aufnahme in die Landesliste des LANUV ist zeitlich befristet. Anerkannte Sachkundige müssen daher mindestens alle 3 Jahre eine einschlägige Fortbildung nachweisen.

Die Voraussetzungen, um als Sachkundiger in die Landesliste eingetragen zu werden, finden Sie hier.

Um zum Antragsformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Eine Auflistung der anerkannten Schulungsinstitutionen finden Sie hier.