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Exportkontrolle und Einfuhrbeschränkungen
Aktuelle Informationen
Die Webseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet aktuelle Informationen zum Embargo gegenüber Russland und Belarus mit Updates zu den neusten Sanktionspaketen.
Die Europäischen Kommission bietet zudem eine Übersicht der jüngst erlassenen Sanktionen bzgl. Personen, Organisationen, Waren und Sektoren. Anhand der Finanzsanktionsliste (FiSaLis) kann eine Prüfung der sanktionierten Personen, Gruppen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden. Das Tool durchsucht dabei die umfassende von der EU erstellte Liste sanktionierter Personen und Organisationen, welche sämtliche Sanktions-Verordnungen der EU berücksichtigt.
Mit der ATLAS-Teilnehmerinfo werden Informationen bezüglich ATLAS-Softwareänderungen und deren Auswirkung in fachlicher und gegebenenfalls betrieblicher Hinsicht bekannt gegeben.
Exportkontrolle
Bei jedem Außenhandelsgeschäft - auch bei vorübergehenden Ausfuhren und Lieferungen innerhalb der EU - sind die geltenden Exportkontrollbestimmungen zu beachten.
Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herausgegebene Kurzdarstellung der Exportkontrolle sowie Einstieg in die Exportkontrolle liefern einen Überblick über die geltenden Ausfuhrbeschränkungen, die derzeit bestehenden Embargoregelungen sowie die Grundzüge des Antrags- und Genehmigungsverfahrens.
Embargos
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht eine aktuelle Übersicht über die länderbezogenen Embargos. Länderembargos sind staatliche Außenhandelsbeschränkungen, die gegenüber bestimmten Ländern verhängt werden, um politischen Druck auszuüben oder auf internationale Konflikte zu reagieren. Sie können als Totalembargo, Teilembargo oder Waffenembargo auftreten.
Zur Bekämpfung des Terrorismus hat die EU zudem gegen bestimmte Personen und Organisationen Embargos verhängt; sogenannte personenbezogene Embargos. Personenembargos sind Maßnahmen, die ergriffen werden, um Individuen, Gruppen oder Organisationen, die in Aktivitäten wie Terrorismus oder Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, wirtschaftlich zu isolieren. Diese Sanktionen zielen darauf ab, den Zugang zu Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zu unterbinden und Geschäftsbeziehungen mit den gelisteten Personen zu verbieten.
Die Einhaltung der Embargos wird durch regelmäßig aktualisierte Listen sichergestellt und Verstöße können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In einigen Standardfällen und innerhalb von Wertgrenzen kann eine Allgemeine Genehmigung (AGG) einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung ersetzen.
Einfuhrbeschränkungen
Der Import von Produkten in die Europäische Union ist im Allgemeinen genehmigungsfrei möglich. Um jedoch die Interessen bestimmter Wirtschaftszweige innerhalb der EU und der nationalen Märkte zu schützen, gibt es für einige Waren Beschränkungen bei der Einfuhr in die EU. Diese sollen den freien Markt vor unregulierter Konkurrenz aus Nicht-EU-Ländern schützen. Solche Regelungen basieren auf EU-Richtlinien, dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sowie der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fasst die wichtigsten Informationen zur Einfuhrbescheinigung zusammen.
Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz mit der "Einfuhrliste", das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht. Zusätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union in Teilbereichen genehmigungsbedürftig oder überwachungspflichtig. Aktuelle Beschränkungen lassen sich unmittelbar und täglich aktualisiert über den elektronischen Zolltarif (EZT-Online) im Bereich Einfuhr mittels der statistischen Warennummer feststellen.