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Lebensmittelhygieneschulung
Lebensmittelhygieneschulung und Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz für Mitarbeiter
Die IHK Bonn Rhein-Sieg bietet an folgenden Terminen:
Dienstag, den 18. März 2025 von 14:30 - 17:00 Uhr
Dienstag, den 28. Oktober 2025 von 14:30 - 17:00 Uhr
eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz an. Interessenten können nur nach vorherigerAnmeldung und Entrichtung des Teilnahmeentgeltes in Höhe von 50,00 Euro an der Schulung teilnehmen.
Die in Deutschland geltende Lebensmittelhygieneverordnung regelt in § 4, dass Lebensmittelhygieneschulungen nach EG-VO 852/2004 verpflichtend vorgeschrieben sind. Davon betroffen sind alle Personen, die leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, oder in Verkehr bringen. Nicht erforderlich ist eine Schulung, soweit ausschließlich verpackte Lebensmittel gewogen, gemessen, gestempelt, bedruckt oder in den Verkehr gebracht werden, sowie für ausgebildetes Fachpersonal.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
· Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene
· Anforderungen an Lebensmittel
· Gefahren und Risiken
· Temperaturen/Grenzwerte
· Grundkenntnisse der Lebensmittelmikrobiologie
· Reinigung und Desinfektion
· Schädlingsbefall
· Entsorgungshygiene
· Eigenkontrollen/HACCP-Grundlagen
Als ergänzenden Bestandteil dieser Schulung bieten wir gleichzeitig eine Wiederholungsschulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz an, die für Personen vorgeschrieben ist, die mit bestimmten Lebensmitteln umgehen, mit Bedarfsgegenständen in Berührung kommen und/oder sich in Küchen aufhalten.
Ziel ist es, die Belehrten in die Lage zu versetzen Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot zu erkennen und geeignete Hygienemaßnahmen einzuleiten. Auf diese Weise soll die Übertragung und Ausbreitung von Krankheitserregern durch Lebensmittel verhindert werden.
Anmeldung zur Lebensmittelhygieneschulung
Für die Schulungstermine können Sie sich bequem online anmelden. Bitte verwenden Sie für die Anmeldung nicht den Microsoft Internet Explorer sondern die Browser Firefox oder Google Chrome.
Anmeldung für die Lebensmittelhygieneschulung
Die Schulung wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Der Antragsteller versichert mit seiner Anmeldung, dass er die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er die Schulung versteht. Der Schulungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.