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Unternehmen benötigen den richtigen Standort, um langfristig erfolgreich zu sein. Die planerische Grundlage hierfür schaffen
Damit die Vorraussetzungen für die Wirtschaft stimmen, bringt die Industrie- und Handelskammer als „Trägerin öffentlicher Belange“ die Interessen der Wirtschaft in die Planverfahren ein. Dazu befragt und informiert die IHK die betroffenen Unternehmen über entsprechende Planverfahren. Typische Fragestellungen sind etwa die Schaffung neuer Gewerbeflächen, ausreichender Abstand zwischen Produktionsbetrieben und Wohngebieten oder die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen und/oder Abgrabungen.
Der Regionalplan ist das Bindeglied zwischen großräumiger Landesplanung und kommunaler Planung. Der Regionalplan konkretisiert in textlicher und zeichnerischer Form die Vorgaben der Landesplanung und legt über kommunale Grenzen hinweg die Richtung für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten fest. Er bestimmt die Spielräume für unternehmerische Aktivitäten und ist somit für die Planungssicherheit der Wirtschaft maßgeblich. Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben zu Gewerbe- und Industrieflächen, Verkehr und Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung. Der Regionalplan unterscheidet den Siedlungsraum grob in die"Allgemeinen Siedlungsbereiche" (ASB) und "Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen" (GIB). Beschlossen wird der Regionalplan vom Regionalrat, dieser ist mit kommunalen Vertretern besetzt und der "Herr" aller Verfahren zur Regionalplanung. Die IHK nimmt an den Sitzungen des Regionalrats als beratendes Mitglied teil.
Der Regionalplan ist insbesondere von den Städten und Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit zu beachten. Gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern entfaltet er zunächst keine Drittwirkung, es sei denn bestimmte Vorhaben von überörtlicher Bedeutung werden geplant (z. B. Freizeitparks, Deponien oder Kiesgruben). Allerdings sind Unternehmen immer dann betroffen, wenn die Vorgaben des Regionalplans in die Bauleitplanung übernommen werden. Der Regionalplan für den Regierunsgbezirk Köln gliedert sich in die Teilabschnitte Region Bonn/Rhein-Sieg, Region Aachen und Region Köln.
Den zurzeit gültigen Regionalplan finden Sie hier.
Aktuell bereitet die Bezirksregierung Köln die Überarbeitung des Regionalplans vor. Anlass dazu gibt zum einen der neue Landesentwicklungsplan NRW, an dessen Vorgaben der Regionalplan anzupassen ist. Zum anderen erfordern etwa Veränderungen in der Energiepolitik von Bundes- und Landesregierung, die zunehmende Digitalisierung und Globalisierung oder die demografische
Entwicklung Anpassungen in der Flächennutzung und damit eine Überarbeitung des Regionalplans.
Mit der Neuaufstellung des Regionalplans werden die Weichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region bis in die 2040er Jahre gestellt. Die IHK Bonn Rhein-Sieg hat gemeinsam mit den IHKs Aachen und Köln einen Fachbeitrag erstellt, der die Anforderungen an einen wirtschaftsfreundlichen Regionalplan zusammenträgt. Der Fachbeitrag ist im rechten Downloadbereich verfügbar.
Im anstehenden Erarbeitungsverfahren wird sich die IHK Bonn/Rhein-Sieg weiterhin für die wirtschaftlichen Belange in der Region einsetzen. Unternehmen können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Den Ablauf einer Regionalplanaufstellung finden Sie hier.
Die Bezirksregierung Köln hat die Überarbeitung der „Abgrabungsbereiche“
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe: Kies und Ton gestartet.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Abgrabungskonferenzen der Bezirksregierung.
Ziel der nordrhein-westfälischen Landesplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, bei der soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden. Die Grundsätze und Ziele der (bundesdeutschen) Raumordnung und Landesplanung werden im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan dargestellt.
Der momentan gültige LEP ist im Februar 2017 nach einem 8-jährigem Verfahren in Krfat getreten. Durch die aktuelle Landesregierung wurden Änderungen vorgenommen. Diese sind am 19. Februar 2019 in Kraft getreten.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplanes.
Die Bauleitplanung richtet sich nach den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung und bestimmt die städtebauliche Entwicklung der Kommunen. Zu unterscheiden sind hierbei Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (BPlan). Die Industrie- und Handelskammer ist als "Trägerin öffentlicher Belange" an der Aufstellung von FNP und BPlan beteiligt.
Der FNP gibt in Grundzügen die beabsichtigte bauliche Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet wieder und wird daher auch "vorbereitender Bebauungsplan" genannt. Der FNP hat den Charakter einer interen Verwaltungsvorlage und entfaltet keine Wirkung gegenüber Dritten, z.B. Unternehmen. Ausnahme hierbei ist die Ausweisung von Konzentrationszonen beispielsweise für Windkraftanlagen und Abgrabungen.
Aus dem FNP wird der BPlan abgeleitet, der die konkreten Planungen für Teilbereiche des FNP festschreibt. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung. Die planende Kommune muss bei der Aufstellung eines BPlan die unterschiedlichsten Belange, unter anderem auch die Belange der Wirtschaft, gegeneinander abwägen. Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen kann für Unternehmen zu neuen Bau- und Nutzungsrechten am Betriebsstandort führen, die z.B. bei Standortverlagerungen, Umnutzungen oder Erweiterungen negativ wie positiv zum Tragen kommen können. Der BPlan ist daher von zentraler Bedeutung für die betriebliche Tätigkeit, da die Vorgaben des BPlan genau eingehalten werden müssen.
Gerne informieren wir Sie über aktuelle Bauleitplanverfahren in Ihrer Kommune und beraten Sie dazu.
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