Geprüfte/r Betriebswirt/-in

Englisch: Master of Business Management (CCI)1
Französisch: Économiste d´entreprise qualifié(e) (CCI)2

Betriebswirte sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.

Zur Prüfungsanmeldung nach neuer VO muss der Lernumfang (1600 Std) nachgewiesen/bestätigt werden.

Wichtige Informationen:

Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen. Bei kurzfristig eingetretenen Hinderungsgründen ist eine telefonische Vorab-Information möglich. Die telefonische Benachrichtigung entbindet jedoch nicht, eine schriftliche Entschuldigung zuzuschicken. Schriftliche Abmeldungen, die nach dem Prüfungstermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen zur Prüfung im Downloadbereich.

Schriftliche Prüfungstermine VO 2020 (bundeseinheitlich): 

Sommer:

Teil 1: 11./ 12. / 18.06.2025
Teil 2: 11.07.2025
Teil 3: 19.09.2025 

Winter: Keine Prüfung

Anmeldefrist:

01. M;ärz 

Bitte beachten Sie folgendes:

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
 

Zulassungsvoraussetzungen:

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann
oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,

2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung 

a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften
Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“
oder
b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen
Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,


3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis

oder

4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie
und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.

Die Prüfung glieder sich in folgende Handlungsbereiche:

1. unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,

2. normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,

3. nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren, 

4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,

5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.

Bestehensregelung:

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Prüfungsgebühr:

Teil 1 357,00 €
Teilwiederholung 235,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 196,00 €

Teil 2 101,00 €

Teil 3 228,00 €
Stornierungsgebühr Teil 3 – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 26,00 €

Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmledung gültigen Gebührentarif.

Wiederholungsprüfung:

Zweimal möglich
Anrechnung bestandener Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Jahren.

Vorbereitung:

Vorbereitungslehrgänge bietet unsere Weiterbildungsgesellschaft unter
http://www.ihk-die-weiterbildung.de an.
Weitere Anbieter, die der IHK bekannt sind. finden Sie unter
https://wis.ihk.de/

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de 

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Rechtsgrundlage:

Rechtsverordnung vom 23. Dezember 2020
 

Letzte Bearbeitung:

03.05.2023

 

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.


2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."