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IHK-Finanzen /-Beitrag
Die Industrie- und Handelskammern erhalten als Selbstverwaltungsorganisation der regionalen Wirtschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben keine finanziellen Leistungen des Landes oder des Bundes. Sie finanzieren sich ausschließlich über den Beitrag ihrer Mitglieder sowie über Gebühren für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben.
Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie über Grund und Höhe der Gebühren entscheidet die Vollversammlung. Sie beschließt auch die Planung der Mittelverwendung in der Wirtschaftssatzung.
Die Verwendung der Mittel wird mehrfach im Jahr durch externe Rechnungsprüfer überprüft. Die Vollversammlung wird gebeten, die Geschäftsführung der Kammer bezüglich der ordnungsgemäßen Mittelverwendung zu entlasten.
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