Aus dem Gründerstipendium.NRW wird das Gründungsstipendium.NRW. Das Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis Dezember 2027 verlängert.

Mit dem Gründungsstipendium.NRW können bis zu drei Gründerinnen und Gründer eines Start-ups bis zu ein Jahr lang jeweils 1.200 Euro monatlich erhalten. Bei der Geburt eines Kindes kann das Stipendium um drei Monate verlängert werden. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Elterngeld beziehen, können das Stipendium bis zu 12 Monate pausieren. Das Land möchte den Gründenden so den Rücken freihalten, damit sie sich auf ihre innovative Geschäftsidee konzentrieren können.

Insgesamt 36 Netzwerke mit 105 Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen übernehmen die Auswahl und Beratung der Interessenten. Sie unterstützen bei der Antragstellung und bieten eine zeitnahe Möglichkeit zur Präsentation vor den Jurys. Wir als StarterCenter Bonn/Rhein-Sieg sind Teil eines dieser Netzwerke.  

In der Region Bonn/Rhein-Sieg haben die Netzwerke für digitale Gründungen beim Digital Hub und für analoge Gründungen bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg ihre Jurysitzungen unter der Koordination des Digital Hub Region Bonn zusammengelegt. Das Gründungsnetzwerk Bonn/Rhein-Seig besteht aus Juroren der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Wirtschaftsförderungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises, Universität Bonn und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

 

Voraussetzungen und Wege zum Gründungsstipendium.NRW
 

  • Die Zielgruppe umfasst angehende Gründerinnen und Gründer sowie Teams von bis zu drei Personen, die ein gewerbliches Unternehmen gründen möchten oder deren Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 12 Monate alt ist. Die geförderten Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz sowie Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben.
  • Das Vorhaben muss hauptberuflich verfolgt werden. Eine Nebentätigkeit oder ein Studium sind bis zu maximal 14,99 Wochenstunden erlaubt.
  • Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten.
  • Die Auswahl und das Coaching der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch die landesweiten Gründungsnetzwerke wie die STARTERCENTER NRW, die Digital Hubs und weitere Inkubatoren und Akzeleratoren.
  • Eine Bewerbung für das Gründungsstipendium.NRW ist bei allen auf der Website www.gründungsstipendium.nrw verzeichneten zertifizierten GRÜNDUNGSNETZWERKEN in der jeweiligen Region des Bewerbers möglich. Für die Bewerbung ist die Einreichung des Ideenpapiers (Downloadbereich) erforderlich. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen kann eine Einladung zur Jurysitzung erfolgen.
  • Gründungsteams sowie Einzelgründerinnen und -gründer haben während der Sitzung fünf Minuten Zeit, ihre Gründungsidee zu pitchen und sich sowie ihre Geschäftsidee zu präsentieren. Anschließend hat die Jury fünf Minuten Zeit, um ihre Fragen an die Gründerinnen und Gründer zu stellen.
  • Weitere Informationen, Formulare und Ansprechpartner für Bewerber und Netzwerkpartner finden Sie auf www.gründungsstipendium.nrw und im Downloadbereich auf dieser Seite.

     

NEU: Zum 01.04.2025 wurde das Gründungsstipendium NRW um den neuen Baustein "Gründungsstipendium NRW Diversität+" erweitert und setzt damit ein weiteres Zeichen für Vielfalt im Gründungsgeschehen.

Ab jetzt können Stipendiatinnen und Stipendiaten einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro pro Person erhalten, wenn das Unternehmen während des Stipendiums von einem Team mit Personen unterschiedlichen Geschlechts gegründet wird. Das heißt, bis zu drei Mitglieder von geschlechterdiversen Gründungsteams, die ab dem 01.04.2025 ihr Unternehmen neu gründen, erhalten zukünftig 1.500 Euro statt 1.200 Euro im Monat. Der Zuschuss erfolgt als Einmalzahlung in Höhe von 3.600 Euro pro Person. Ziel ist es, den hohen Anteil an Einzelgründungen zu reduzieren und die Diversität bei Gründungen zu fördern.


Antragstellung: Ein Antrag auf das Gründungsstipendium NRW Diversität+ kann zwischen dem siebten und zwölften Fördermonat des Stipendiums und sobald die Unternehmensgründung abgeschlossen ist über Zuschuss- und Änderungsanträge im Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt werden.

 

Termine 2025, jeweils 15:00 bis 18:00 Uhr

30.04.2025
28.05.2025
25.06.2025
30.07.2025
20.08.2025
24.09.2025
29.10.2025
26.11.2025
17.12.2025

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