KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige)

Seit 2023: Weiterbildungsförderung des Bundes

Ihre Anfrage zur Beratung richten Sie bitte an unsere Service-Mailadresse: kompass(at)bonn.ihk.de


Bitte beachten Sie, dass wir derzeit Termine zur virtuellen/Live-Beratung ausschließlich an Donnerstagen, 09-16 Uhr, vergeben. Alternative Zeitfenster müssen angefragt werden.
Die Termine sind zwingend an eine vorherige Registrierung und Interessensbekundung im Förderportal ZEUS (www.foerderportal-zeus.de) des Bundes gebunden. 

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an obige Mailadresse oder Ihren persönlichen Ansprechpartner bei uns im Hause, Christian Pinnekamp unter 0228/2284-232.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (kurz: ESF plus) Mitte 2023 ein Qualifizierungs- Förderprogramm aufgelegt, dass für die Zielgruppe der Solo-Selbständigen mithelfen soll, Wachstum zu schaffen.

Die unten näher definierte Zielgruppe sind dabei vereinfacht solche, die sich in der Phase “ab zwei Jahren nach ihrer (hauptberuflichen) Gründung” auf der Suche nach ihren Potentialen befinden.

Hier sind Zuschüsse möglich, die Maßnahmen bei entsprechenden Weiterbildungs-TrägerInnen kofinanzieren. Die Förderung erhält der WeiterbildungsnehmerIn - und das im Nachgang an die Durchführung der Maßnahme, d.h. es ist notwendig, in Vorleistung zu gehen. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Förderung vor offizieller Beauftragung -und damit eben ausdrücklich vor Durchführung- der Weiterbildung beantragt sein muss. Dies ist bei der Terminplanung der Maßnahmen zwingend zeitlich mit einzurechnen.

Das Programm hat derzeit eine gesicherte Laufzeit bis April 2026, wobei eine Förderbeantragung bei einer Anlaufstelle an sich nur bis Ende Oktober 2025 möglich ist. Der 31.10.2025 ist der letzte Zeitpunkt für ein Kontaktgespräch. Es ist derzeit (Stand: Oktober 2024) davon auszugehen, dass das Programm vorzeitig -über 2026 hinaus- weiter verlängert wird. Sobald dies gesichert ist, wird dies auf unserer Homepage bekannt gegeben. 

Für die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist Referent Christian Pinnekamp unter nebenstehender Telefonnummer und der Mailadresse kompass(at)bonn.ihk.de Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Video-Tutorial: Was du vor dem ersten Beratungsgespräch tun musst:
Hier kommen Sie zum Video.


Wir danken für dies Video den KollegInnen der Kölner Wirtschaftsförderung, insbesondere Claudia Budana.
 

Kontaktgespräche sind branchenübergreifend und deutschlandweit möglich. In NRW stehen Ihnen u.a. mit der Köln-Business Wirtschaftsförderung und der TEaM U gGmBH in Köln, sowie der IHK Düsseldorf weitere nahegelegene Institutionen zur Verfügung. Die vollständige Liste an Anlaufstellen finden Sie hier. Die Kölner Wirtschaftsförderung hat u.a. ein Info-Video gestaltet, welches vorbildhaft die Rahmenbedingungen des Programms näher erklärt, und welches wir als IHK Bonn/Rhein-Sieg kooperativ auf unserer Seite nutzen dürfen. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank!

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg informiert im Rahmen ihrer neuen Funktion als Anlaufstelle ab Winter 2024 kontinuierlich in ihren Quartals-Fördervorträgen und -sprechstunden über das Programm. Die genauen Termine entnehmen Sie der Veranstaltungsübersicht hier.

Derzeit werden Beratungsgespräche zu KOMPASS in der Woche durch unseren Referenten vornehmlich am Donnerstag/Freitag angeboten. Wie oben dargestellt, bitten wir Sie, aufgrund des großen Programm-Interesses mit entsprechendem Vorlauf zu Ihrer anvisierten Weiterbildung Termine zu vereinbaren - und zugleich unten stehende Vorbereitungs-Informationen zu dem Gespräch zu beachten. Dies betrifft die vorab zu klärenden Voraussetzungen für WeiterbildungsanbieterInnen - wie die persönlichen Bedingungen für die Zielgruppe. Damit starten wir hier in der Übersicht: 


Zielgruppe:

Hauptberufliche, mindestens 2 Jahre auf dem Markt mit Wohnsitz und Geschäftsadresse in Deutschland (Eine Terminierung bei Interesse an der Förderung kann auch für solche Solo-Selbständigen interessant sein, die kurz vor der Vollendung der 24-Monats-Phase nach Geschäftsaufnahme stehen. Infolge der Termindichte der Anlaufstellen kann dann bereits vorab ein Zeitfenster zur Beratung gemeinsam eruiert werden.)
 

Mindestens 51% der Einkünfte der Solo-Selbständigen muss sich dabei aus dem (haupt)gewerblichen oder freiberuflichen Kontext ergeben (inklusive GeschäftsführerInnen-Gehälter, sowie Einkünfte aus befristeter Arbeit)

  • GesellschafterInnen von Personengesellschaften (GbR)
  • GesellschafterInnen von Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) min. 25% Beteiligung an Gesellschaft und min. 20h Wochenstunden Arbeitszeit
  • Genossenschafts-MitgliederInnen mit max. 10 Vollzeit-äquivalent Beschäftigten und min. 20h Wochenstunden Arbeitszeit
  • max. 1 Vollzeit-äquivalent Beschäftigte (ggf. kumuliert durch Teilzeitkräfte, aber ohne Azubis, Minijobber - diese zählen nicht).

Ziel: 

  • Qualifizierung der/des Solo-Selbständigen selbst
    (nicht dessen/derer Beschäftigter, s.o.. Diese kommen NICHT als FördernehmerIn in Betracht.)
  • mit vorheriger Registrierung im Förderportal ZEUS (s.u.)
  • mit vorgeschalteter Beratung bei einer Anlaufstelle - mit dem Gesprächsergebnis eines sog.Qualifizierungsschecks


Weiterbildungs-Charakteristika:

  • Weiterbildung min. 20 h (über 6 Monate)
  • mit Zertifikatsabschluss (für die Abrechnung)
  • Durchführung in Deutschland
  • Weiterbildung offen zugänglich für alle Interessierten
  • keine 1:1-Beratungen oder -Coachings
  • keine Produktschulungen
  • Schwerpunkte (im Beratungsgespräch näher erarbeitet):
    - berufsspezifische fachliche Kompetenzen
    - nicht-berufsspezifische fachliche Kompetenzen
      (sog. “Querschnitts”-Kompetenzen)
    - soziale Kompetenzen
    - personelle Kompetenzen
    - methodische Kompetenzen

Ausschlüsse:       

Nicht geförderte Weiterbildungen, z.B. Freizeitkurse, Kurse im Ausland oder Sprachkurse, die nicht in fachlichem Zusammenhang stehen, und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte ausführlich den FAQ´s im Download auf der rechten Seite.

Dazu zählen:

- Ernährung
- Bewegung, Entspannung Erholung
- Kunst und Kultur
- Sprache

Die hier pauschal dargestellten Ausschlüsse sind zu prüfen, sofern es sich um berufliche Kontexte handelt, z.B. Berufs-Sprachkurse oder Weiterbildungen zur Yoga- oder Mediations-LehrerIn. Dies sind Einzelfall-Prüfungen.  

Vorgeschalteter Prozess (vor Durchführung der Weiterbildung):

  • Kontaktaufnahme mit einer Anlaufstelle zur Gesprächs-Terminierung und Klärung der Rahmenbedingungen
  • Ausgabe einer Prozessanleitung durch die Anlaufstelle (Mailversand)
  • Registrierung im Registrierung im Beantragungs- und Abrechnungsportal ZEUS -durch die Förderinteressierten selbst-

    - wichtig: Steuer-Identifkationsnummer bereithalten!
    - wichtig: Angabe der Geschäftsadresse
      (d.h.: Wo empfangen Sie Geschäftspost?)
     
  • Auf die erfolgreiche Registrierung hin werden zwei Mails generiert - eine Nutzer-ID und ein Passwort (getrennte Mails!)
  • Die sog. “Interessensbekundung” als Vorgang wird dann in dem Portal durch die Förderinteressierten selbst angelegt. Erst mit Eingang der “Interessensbekunding” im System ist die Durchführung eines Beratungstermins bei der Anlaufstelle ordnungsgemäß vorbereitet. Die Anlaufstelle gibt telefonisch Hilfestellung bei diesem Prozess.
  • Im Anschluss: kostenfreie Weiterbildungsberatung durch die Anlaufstelle: IHK Bonn/Rhein-Sieg, Referent Christian Pinnekamp
    (oder bundesweit und branchenübergreifend eine frei wählbare Alternative)
  • In ZEUS werden dann die Daten zu der Weiterbildung durch die Förderinteressierten final erfasst (d.h. die konkret vereinbarte Weiterbildungs-Wahl muss im Portal eingetragen sein)
  • Ergebnis: Qualifizierungsscheck zur Vorlage bei WeiterbildungsanbieterIn

Es ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Buchung der Weiterbildung vor Erhalt des Qualifizierungsschecks zum Förder-Ausschluss führt. 

Nachgeschalteter Prozess (nach Durchführung der Weiterbildung):       

  • Abrechnung und Antragstellung für die Förderung durch die FördernehmerIn selbst binnen 6 Monaten nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks via ZEUS-Portal online.
  • Die Anlaufstellen unterstützen bei der abschließenden Beantragung, den eigentlichen ZEUS-Antrag stellen jedoch die FördernehmerInnen selbst

Förderumfang:             

  • de-minimis-Beihilfe
  • 90% der Weiterbildungskosten, max. 4.500 Euro Förderung (keine Fahrt-/Materialkosten) auf 5.000 Euro Honorar netto (maximale Bemessungsgrundlage folglich 5.000 Euro)
  • 1 Weiterbildung alle 12 Monate

Einschätzungen zur Prozessdauer:

Interessierte beachten bitte, dass die Anlaufstellen keine gesicherten Angaben zur Verfahrensdauer machen können. Dies betrifft insbesondere die Frage zur Bearbeitung der Förderabrechnung zum Maßnahmen-Ende. Der Zeitdauer der Mittelerstattung (durch die Knappschaft Bahn-See in Cottbus für die Deutsche Rentenversicherung) kann -Stand: Oktober 2024- mehrere Monate dauern. Dies wird im Rahmen der Begleitung durch die Anlaufstelle erklärt, da die Erstattungsdauer mit der Qualität der Abschlussunterlagen durch die FördernehmerIn einhergeht. Eine individuelle Forcierung der Mittelerstattung durch die Kontaktpersonen ist nicht möglich. Die Liquiditätssituation infolge des Antritts der Weiterbildung ist Seitens der FördernehmerIn selbständig zu überwachen.