Mitarbeiterentsendung ins Ausland

Im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung gewinnt die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland immer mehr an Bedeutung. Das heißt Arbeitnehmer, welche ihrer Beschäftigung gewöhnlicherweise in Deutschland nachgehen, werden für einen absehbaren Zeitraum für Ihren Arbeitgeber in einem anderen Land tätig.

Bei der Vorbereitung der Auslandsentsendung und der Betreuung vor Ort sind eine Vielzahl arbeitsrechtlicher und insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zur Orientierung finden Sie hier eine Liste mit wertvollen Informationsmaterialien und Hinweisen zu weiteren Ansprechpartnern.

Informieren Sie sich grundlegend über das Thema Entsendung mit dem Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Bonn / Rhein-Sieg zur Mitarbeiterentsendung ins Ausland.

Sozialversicherungen wie Krankenkasse, Rentenversicherung und Unfallversicherung:
DVKA - Krankenkasse
Rentenversicherung
DGUV - Unfallversicherung

Bei Germany Trade and Invest (GTAI) erhalten Sie zu fast 20 Staaten auf dieser Welt ausführliche Berichte zur  Entsendung von Mitarbeitern bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung.

Sollten Sie bei der Umsetzung der Entsendung in einem speziellen Land Probleme haben oder bei der Vorbereitung rechtliche Beratung bezogen auf das Zielland benötigen, bieten sich die Auslandshandelskammern (AHK) als Dienstleister für Rechts- und Steuerauskünfte an.

Ein Informationsportal rund um die Arbeitnehmerentsendung und die Gesetzlage finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Die Europäische Kommission stellt ebenfalls die wichtigsten Begriffe und die rechtlichen Hintergründe zusammen, außerdem bietet Sie eine Liste mit nationalen Kontaktstellen an.

Mit der "APP ins EU-Ausland" des EVZ e.V. können Informationen, welche für längere Auslandsaufenthalte wichtig sind bequem auf dem Handy aufgerufen werden und diese App enthält Auskünfte und Ansprechpartner für die 15 meistbesuchten EU-Länder. Weitere Informationen und Download hier.

Entsendung aus dem Ausland nach Deutschland:

Sollten Sie als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland daran interessiert sein Ihre Mitarbeiter nach Deutschland zu entsenden, treffen Sie besondere Meldepflichten gegenüber dem Zoll und Regelungen zur Sozialversicherung ihrer Mitarbeiter. Zusätzlich ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der Neufassung von 2009 zu beachten. Ausserdem informiert die IHK durch Ihre Merkblätter zur Einreise und Arbeitserlaubnis und zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer über dieses Thema.

Wer sich als Entsandkraft (engl. oft kurz expat) in Bonn aufhält kann durch die Organisation Internations.org wichtige, zielgruppenspezifische Einblicke in die Region gewinnen.