Ansprechpartner
- Anna Steinberg
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Bei geschäftlicher Betätigung oder Investitionen im Ausland ist die rechtliche Situation im Zielland von großer Bedeutung. Beispielsweise basiert das indonesische Zivilrecht, als ehemalige niederländische Kolonie, teilweise noch auf altem niederländischen Recht. Für die rechtliche Klärung von Sachverhalten in Indonesien bedarf es häufig eines Anwalts und ggf. eines Dolmetschers.
Eine übersichtliche Darstellung der Rechtsverhältnisse und –themen wie z.B.: Beitritt zum UN-Kaufrecht, Gewährleistung, Sicherungsmittel, Produzentenhaftung, Immobilienrecht, Vertriebsrecht, Investitionsrecht, Gesellschaftsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht und Rechtsverfolgung. findet sich in dem Länderbericht Indonesien aus der Reihe Recht kompakt der Germany Trade & Invest (GTAI). Dieser steht nach kostenloser Registrierung zum Download zur Verfügung: www.gtai.de
Anwaltliche Vertretung
Auf Anfrage bei der deutschen Botschaft in Jakarta kann eine Liste von der Botschaft mit Rechtsanwälten in Indonesien übersandt werden. Die Botschaft selbst weist darauf hin, dass keine offizielle Auskunft über indonesisches Recht von Botschaftsseite erteilt wird. Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bietet sie jedoch an, im Rahmen ihrer Möglichkeiten allgemeine Auskünfte in Rechtsfragen zu beantworten. Im konkreten Einzelfall kann die Botschaft jedoch keinen anwaltlichen Rechtsbeistand ersetzen. www.jakarta.diplo.de
Dolmetscher
Dolmetscher für indonesisch finden sie auf der Seite den Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer: www.bdue.de
Indonesien - Aufenthalts und Arbeitsgenehmigungsrecht
Bonn (gtai) - Für die Einreise nach Indonesien benötigen deutsche Staatsangehörige einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Mit Einführung des Gesetzes 16/2015 sind viele Tätigkeiten, die in der Vergangenheit mit einem Geschäftsvisum oder einem Visa on Arrival durchgeführt werden konnten, arbeitserlaubnispflichtig geworden. Reisen zu Geschäftsgesprächen sind arbeitserlaubnisfrei. Es existieren weitere Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht, die aber nicht veröffentlicht sind. Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.
Deutsche, die in Indonesien arbeiten möchten, benötigen ein "Sponsor"-Unternehmen sowohl in Indonesien als auch in Deutschland. Dieser Arbeitgeber braucht eine Genehmigung, um Ausländer beschäftigen zu dürfen (Izin Mempekerjakan Tenaga Kera Asing). Hiermit kann der Arbeitnehmer ein zunächst auf 12 Monate befristetes Arbeitsvisum (Visa Izin Tinggal Terbatas) erhalten, gleichfalls sind eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung nötig. Grundsätzlich werden Ausländern Arbeitsgenehmigungen nur erteilt, wenn kein Indonesier für diese Stelle vorhanden ist. Es gibt jedoch Listen des Arbeitsministeriums mit Ausnahmeregelungen. Auch sind ausländische Mitarbeiter nicht für alle Tätigkeiten zugelassen. So gelten insbesondere in der Öl- und Gasbranche Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitsbereiche, in denen ausländische Mitarbeiter eingesetzt werden dürfen. Wenn ein indonesisches Unternehmen Ausländer einstellen möchte, muss es zunächst beim BKPM einen "Expatriate Placement Plan (RPTKA - Rencana Penemptan Tenaga Kerja Asing)" genehmigen lassen. Erst anschließend kann beim Director of Manpower Education eine Arbeitserlaubnis (IKTA - Izin Kerja Tenaga Warga Negara Asing Pendatang) beantragt werden. Zudem muss das Unternehmen sicherstellen, dass das Know how des ausländischen Mitarbeiters an einen namentlich zu benennenden indonesischen Kollegen weitergegeben wird. www.gtai.de/recht
Indonesien - Gesellschaftsrecht
Bonn (gtai) - Indonesische Gesellschaftsformen sind Einzelunternehmen (sole proprietorship) und partnerships. Eine partnership kann als limited oder unlimited gegründet werden. Die Gesellschafter einer unlimited partnership und der sole proprietor haften persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Ausländer dürfen sich weder als Einzelkaufleute noch in Form einer Personengesellschaft in Indonesien betätigen. Die einzig zulässige Gesellschaftsform für Auslandsinvestitionen ist die sogenannte PMA-Gesellschaft (PMA: Penanaman Modal Asing), bei der es sich um eine haftungsbeschränkte indonesische PT-Gesellschaft (PT: Perseroan Terbatas) mit Auslandskapital handelt. www.gtai.de/recht
Indonesien - Gewerblicher Rechtsschutz
Bonn (gtai) - Zwischen 2000 und 2002 hat Indonesien das System des gewerblichen Rechtsschutzes grundlegend reformiert. Die indonesische Regierung hat im Jahr 2012 Entwürfe für eine Überarbeitung des Patent-, Marken-, Urheberrechts- und Designgesetzes vorgelegt. Das Urheberrechtsgesetz ist im Oktober 2014 in reformierter Fassung in Kraft getreten. Am 27. Oktober 2016 ist das neue Markengesetz verabschiedet worden. Wann mit einem Erlass der weiteren Reformgesetze zu rechnen ist, ist aber noch nicht absehbar. Dem Präsidenten bereits vorgelegt ist eine Reform des Gesetzes Nr.5/1999 zum Verbot von monopolistischen Praktiken und unlauterem Wettbewerb. Die Bestimmungen kommen im deutschen Wettbewerbsrecht in ähnlicher Form vor, es besteht aber die Besonderheit, dass das Gesetz auf gewerbliche Schutzrechte wie Lizenzen, Patente und Markenrechte keine Anwendung findet. Neu eingeführt werden sollen erhöhte Strafen, Whistle Blower-Regelungen und die Ausweitung des räumlichen Anwendungsbereiches auf Einheiten außerhalb Indonesiens, so dass grenzüberschreitender E-Commerce umfasst wird. www.gtai.de/recht
Indonesien - Immobilien- und Visumsrecht
Bonn (gtai) - Das indonesische Land- und Immobilienrecht ist außerordentlich komplex. Mehr als 500 Gesetze, Richtlinien (Regulations) und andere weitergehende untergesetzliche Regulierungen bilden den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Land- und Landnutzungsrechten. Für den Besuch Indonesiens ist ein Visum erforderlich, welches unter bestimmten Bedingungen auch bei der Einreise erteilt werden kann (Visa-on-Arrival). www.gtai.de/recht
Indonesien - Insolvenzrecht
Bonn (gtai) - Indonesien verfügt über ein modernes Insolvenzgesetz, die Anwendung in der Praxis ist bislang jedoch schwierig. Das indonesische Gerichtswesen genießt auch im Bereich des Insolvenzrechts keinen besonders guten Ruf. Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten wie auch Gläubiger meiden daher den Weg zum Insolvenzrichter. Jedoch scheint sich die Lage zu verbessern. Das lange als völlig unzureichend empfundene Justizsystem unterzieht sich einem auch von der Regierung getragenen Reformprozess. www.gtai.de/recht
Indonesien - Investitionsrecht
Bonn (gtai) - Das seit 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien bestehende Kapitalschutzabkommen ist im Juni 2017 außer Kraft getreten. Für bis einschließlich 1. Juni 2017 getätigte Investitionen gilt der Investitionsschutzvertrag noch 20 Jahre. Neuinvestitionen seit dem 2. Juni 2017 sind nicht mehr geschützt. Eine Neuregelung wird in dem Comprehensive Economic Partnership Agreement zwischen der EU und Indonesien getroffen werden. Mit einem Inkrafttreten ist nicht vor 2020 zu rechnen. Deutsche Unternehmen können bis dahin Indonesien-Projekte über Investitionen aus Ländern, die mit Indonesien ein Investitionsschutzabkommen unterhalten, abschließen. www.gtai.de/recht
Indonesien - Devisenrecht/Zahlungsverkehr
Bonn (gtai) - Die indonesische Rupiah (Rp) ist frei konvertibel. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Fakturierung und Bezahlung im Inland ist seit 2011 aufgrund des Currency Laws ausschließlich in indonesischen Rupiah möglich. Internationale Handels- und Wirtschaftstransaktionen können allerdings nach wie vor in Devisen abgewickelt werden.
Finanzinstitute unterliegen zudem bei bestimmten Transaktionen Indonesischer Rupiah an Ausländer mit Wohnsitz im Ausland einigen Beschränkungen. So ist die Kreditgewährung durch Banken an Ausländer beziehungsweise ausländische juristische Personen in Rupiah grundsätzlich verboten. Auch Termin- und Optionsgeschäfte sind nur eingeschränkt möglich. www.gtai.de/recht
Indonesien - Kreditsicherungsrecht und Forderungsabtretung
Bonn (gtai) - Die Sicherung von Forderungen kann in Indonesien im Wege dinglicher Sicherheiten in Bezug auf bewegliches und unbewegliches Vermögen erfolgen. Als Sicherungsformen anerkannt und praktiziert werden insbesondere die Hypothek (Hak Tanggungan), der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsübereignung. www.gtai.de/recht
Indonesien - Lizenz- und Wettbewerbsrecht
Bonn (gtai) - Indonesien verfügt über kein eigenständiges Lizenzvertragsrecht. Die Frage des Abschlusses von Lizenzverträgen richtet sich daher nach allgemeinem Zivilrecht sowie Regelungen der entsprechenden Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz. Die Normen zur Lizenzvergabe sind jedoch nicht sehr umfassend, wesentliche Fragen sind zumindest gesetzlich nicht geregelt. Daher ist es ratsam, die wesentlichen Lizenzinhalte vertraglich ausdrücklich festzuhalten. http://www.gtai.de/recht
Indonesien - Rechtsverfolgung
Bonn (gtai) - Die Durchsetzung von Ansprüchen auf dem Rechtsweg ist in Indonesien meist zeitaufwändig und teuer. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Mängel im Justizwesen sollte eine Klage vor Gericht nach Möglichkeit vermieden und außergerichtliche Lösungen angestrebt werden. Generell wird die Vereinbarung der Schiedsgerichtsbarkeit als Streitschlichtungsinstrument empfohlen. http://www.gtai.de/recht
Indonesien - Vertriebsrecht
Bonn (gtai) - Will der ausländische Exporteur sich ernsthaft auf dem indonesischen Markt engagieren, ohne sich gleich dort niederzulassen, kann er auf die Unterstützung eines Handelsvertreters zurückgreifen. Für bestimmte Aktivitäten ist die Einschaltung eines Vertreters, gegebenenfalls in Form eines Alleinvertreters, sogar unumgänglich. So ist für ausländische Lieferanten die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nur unter Zuhilfenahme eines Exklusivvertreters möglich. www.gtai.de/recht
Indonesien - Zivilrechtliche Fragen und Kaufrecht
Bonn (gtai) - Voraussetzung eines erfolgreichen Engagements in Indonesien ist eine auch in rechtlicher Hinsicht sorgfältige Vorbereitung, die rechtspraktische Besonderheiten einbezieht. Indonesien gehört zum sogenannten Civil Law-Rechtskreis, verfügt also vergleichbar mit Deutschland über eine auf Gesetzen basierende Rechtsordnung. Rechtsgrundlage des indonesischen Zivilrechts bildet weitestgehend das auf niederländischem Recht basierende Zivilgesetzbuch aus dem Jahr 1847. www.gtai.de/recht
Indonesien - Steuerrecht
Bonn (gtai) - Indonesien erhebt auf Zentralebene als wesentliche Steuern die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer sowie die Mehrwertsteuer (Value Added Tax). Auf Provinzebene werden Einzelsteuern wie die KFZ- oder die Tabaksteuer eingezogen, die Kommunen hingegen verfügen über lokale Steuern wie die Vergnügungssteuer oder Hotel- und Restaurantsteuern. www.gtai.de/recht
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien besteht seit seinem Inkrafttreten 1991 ein Abkommen, dass die Doppelbesteuerung auf den Gebieten Einkommen und Vermögen vermeiden soll. Einsehbar ist dieses Abkommen unter anderem auf der Seite des Bundesfinanzministeriums auf Deutsch und in englischer Übersetzung unter: www.bundesfinanzministerium.de
Seit dem Außerkrafttreten des deutsch-indonesischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV) in Folge der Kündigung Indonesiens zum 2. Juni 2017 hat der Bund keine Garantien für Neuinvestitionen deutscher Unternehmen in Indonesien mehr übernommen. Angesichts der Bedeutung des indonesischen Marktes für deutsche Unternehmen und insbesondere zur weiteren Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen hat sich der Bund nach intensiver Risikoanalyse nun bereiterklärt, die Prüfung von Anträgen auf Garantien für deutsche Investitionen in Indonesien wieder aufzunehmen. Fortan wird der Bund daher über Anträge zur Absicherung deutscher Investitionen in Indonesien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indonesiens entscheiden. Nähere Informationen zu den Erleichterungen im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes erhalten Sie hier.