Geprüfte/r Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik

Bachelor Professional in Transport Management and Logistics


Französisch: Gestionnaire diplômé(e) spécialisé(e) dans les transports de marchandises et la logistique (CCI)²

 

Sie übernehmen Steuerungsaufgaben und entwickeln, erstellen sowie vermarkten Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen.

 

Hier können Sie die Zulassung beantragen bzw. sich zur Prüfung anmelden.

Wichtige Informationen:

Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail erfolgen. Bei kurzfristig eingetretenen Hinderungsgründen ist eine telefonische Vorab-Information möglich. Die telefonische Benachrichtigung entbindet jedoch nicht, eine schriftliche Entschuldigung zuzuschicken. Schriftliche Abmeldungen, die nach dem Prüfungstermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Informationen zur Prüfung im Downloadbereich.

Schriftliche Prüfungstermine (bundeseinheitlich):

Frühjahr: 17./18.03.2025

Herbst: keine Prüfung 

Die detaillierte Terminübersicht erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung ca. 4 Wochen vor dem Termin.

Anmeldefrist:

31.12. eines jeden Jahres

Bitte beachten Sie Folgendes:

Reichen Sie vor Lehrgangsbeginn zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer ein:

  • Berufsausbildungszeugnis (z. B. Prüfungszeugnis, Kaufmannsgehilfenbrief)  bzw. Diplom in Kopie
  • Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht  (Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.)
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem  Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung zur Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.


Zulassungsvoraussetzung:                 

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.

 

Prüfungsfächer:            

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

  1. Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen § 4
  2. Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen § 5
  3. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit § 6

 

Hinweise zur Prüfung:

  • Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichwertigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
  • Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt.
  • Themenvorschlag für die Präsentation: Mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie den Zugang, mit dem Sie den Themenvorschlag im Online-Portal  fristgerecht einreichen (spätester Abgabetermin ist am ersten Tag der schriftlichen Prüfung).
  • Ihre individuellen Prüfungsergebnisse erhalten die Teilnehmer mit den Ergebnissen der jeweiligen Prüfung ca. zwei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin.

Bestehensregelung:            

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
 

Prüfungsgebühr:            

Gesamtprüfung 504,00 €

Wiederholungsprüfung schriftlicher Teil 403,00 €
Stornierungsgebühr – Rücktritt oder Nichtteilnahme nach erfolgter Anmeldung 339,00 €

Wiederholungsprüfung mündlicher Teil 101,00 €
 
Unsere Prüfungsgebühren richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebührentarif.

Wiederholungsprüfung:            

Zweimal möglich
Anrechnung bestandener Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Jahren
 

Vorbereitung:            

Anbieter finden Sie unter https://wis.ihk.de/

Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Den Rahmenstoffplan erhalten Sie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). www.dihk.de

Für fast alle bundeseinheitlichen Prüfungen gibt es Bände mit alten Aufgaben und Lösungsvorschlägen.
Die Bände erscheinen ca. sechs Monate nach Ablauf der Prüfungen und können direkt unter www.dihk-bildungs-gmbh.de oder unter www.wbv.de bestellt werden.

Ebenso können weitergehende Vorbereitungsunterlagen erworben werden. Darin werden unter anderem Aufgaben und Lösungen Schritt für Schritt aufbereitet und analysiert.

 

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
 

Rechtsgrundlage:            

Verordnung vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 236), die zuletzt durch Artikel 67 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist
Rahmenstoffplan, Stand Dezember 2019

Letzte Bearbeitung:

03.05.2023

 

1 This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.


2 La présente traduction du diplôme a été délivrée par la Chambre de commerce et d’industrie (entité de droit public), en sa qualité d’autorité compétente aux termes de la loi sur la formation professionnelle, en tant que justificatif d’un diplôme obtenu à l’issue d’un examen de formation continue aux termes de la loi sur la formation professionnelle. Il ne s’agit pas d’un diplôme universitaire.

"Die Übersetzung des Fortbildungsabschlusses ist kein Titel und darf daher in Deutschland nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen Hochschulabschluss."