Ansprechpartner
- Anna Steinberg
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Die summarische Eingangsanmeldung (ESumA) ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Zollverfahrens innerhalb der Europäischen Union. Sie dient dazu, einen Überblick über die eingeführten Waren zu geben, bevor diese in das Zollgebiet der Union verbracht werden. Die ESumA muss wichtige Informationen wie Warenart, Warenmenge, Verpackung und Beförderungsmittel enthalten. Diese Angaben sind entscheidend für die Durchführung einer Risikoanalyse zu Sicherheitszwecken.
Gemäß dem Unionszollkodex (UZK) ist der Beförderer, d. h. die Person, die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbringt oder die Verantwortung für die Beförderung der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft übernimmt, grundsätzlich verantwortlich für die Abgabe der ESumA. In der Regel ist dies die Reederei, die Spedition, die Flug- oder Eisenbahngesellschaft. Die Bereitstellung der erforderlichen Daten durch den ausländischen Exporteur muss geregelt werden. Der Beförderer wird sich an seinen Auftraggeber halten, um die für die ESumA erforderlichen Daten zu erhalten.