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Schiedsgerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg
Manchmal lässt sich auch unter Kaufleuten ein Rechtsstreit nicht vermeiden und der Gang zu Gericht wird unumgänglich. Es muss allerdings nicht zwingend ein staatliches Gericht sein, das einen Streit zwischen Unternehmen entscheidet oder durch einen Vergleich beendet. Schiedsgerichtsverfahren sind nicht öffentlich. Die Parteien können selbst Richter benennen, die über die spezifischen juristischen Kenntnisse, Branchenerfahrung und eventuell Sprachkenntnisse verfügen. Die IHK bietet in enger Kooperation mit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) e.V. eine eigene Schiedsgerichtsordnung an. Da die DIS eine praxisgerechte Schiedsgerichtsordnung ausgearbeitet hat, die allen Wirtschaftszweigen überregional und branchenübergreifend zur Verfügung steht, beschränkt sich die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg auf einige notwendige ergänzende Regelungen und eine Bezugnahme auf die DIS-Regeln. Diese finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der DIS-Homepage.
Anhand einer Musterklausel kann die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bonn/Rhein-Sieg wirksam in einem Vertrag vereinbart werden.