Studium nach Beruf

Endlich: mit Ausbildung ins Studium

Wer eine berufliche Aus- oder Weiterbildung absolviert hat und nicht über das Hochschulreife-Zeugnis verfügt, kann jetzt an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen studieren. Der Zugang ist geregelt auf Grund einer fachlich entsprechenden Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Berufspraxis beziehungsweise auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg begrüßt, dass hierdurch ein wesentlicher Schritt für mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschule getan wurde. Eine weitere Stufe für Fachkräfte auf der beruflichen Karriereleiter wird hierdurch ermöglicht.

Zum Teil fordern Hochschulen eine Gesamtnote, um den Zugang zu NC-Studiengängen zu ermöglichen. Die Zeugnisse der Fortbildungsabschlüsse weisen überwiegend keine Endnote aus. Die IHK erstellt auf Anfrage der Prüfungsteilnehmer eine Bescheinigung, die eine Gesamtnote ausweist.

Die Verordnung kann hier heruntergeladen werden.
 
Info und Bewerbung bei allen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.