Ansprechpartner
- Michael Pieck
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Hier nur die gängigsten Beispiele von einer Fülle von Förderprogrammen - Banken können Sie individuell beraten. Vorab eine Übersicht: www.foerderdatenbank.de
a) KfW - Gründerkredit - Startgeld -
Kredit mit einem Finanzierungsbedarf von max. 100.000 € ist eine 100% Förderung möglich, Laufzeit 5 / 10 Jahre, Einsatz vorhandener eigener Mittel, Förderung auch möglich bei zunächst nebenberuflichem Einstieg.
b) KfW - ERP-Kapital für Gründung
Kredit mit einem Finanzierungsanteil von max. 30% der Investitionen, grundsätzlich 15% Eigenmittel erforderlich, Laufzeit 15 Jahre, Tilgungen ab dem 8. Jahr, persönliche Haftung des Antragstellers, keine weiteren Sicherheiten, unter Mittelstands- und Existenzgründerportal, Existenzgründungen / Unternehmensnachfolge, KfW-Unternehmerkapital oder können im Programm ERP-Kapital für Gründung Anträge von natürlichen Personen bis zum dritten Jahr nach Existenzgründung / Geschäftsaufnahme gestellt werden. Nach 3 Jahren greift im Anschluss das Programm „KfW Kapital für Arbeit und Investitionen“.
Wie können Sie öffentliche Finanzierungshilfen beantragen?
1 ) Entwurf des Unternehmenskonzeptes/Businessplan
Im Downloadbereich finden Sie unsere "Tipps zur Existenzgründung" die Ihnen zeigen, was Sie beachten müssen. Sie sollten vorab schon ein Gespräch mit potentiellen Banken über den Kreditantrag führen.
2 ) Der Antrag
Den Kredit bzw. die Bürgschaft beantragen Sie über die Hausbank. Dort reichen Sie Ihr Unternehmenskonzept ein. Die Bank stellt Ihnen dann aus der Vielzahl der „Fördertöpfe“ ein für Sie passendes Finanzierungspaket zusammen.
Bürgschaftsanträge bis zu einer Kreditsumme von maximal 100.000 Euro können
direkt bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt werden. Der Vorteil: Bei genehmigter Bürgschaft können Sie zukünftig direkt ein bewertbares Sicherheitsangebot in die Gespräche mit Kreditinstituten einbringen. Antragsformulare können direkt bei der Bürgschaftsbank bestellt werden.
Die Bearbeitung des Kredit- oder Bürgschaftsantrages kann einige Wochen dauern, und Sie müssen auch auf eine Ablehnung vorbereitet sein. Trotzdem kann eine Gebühr zwischen 150 – 250 € je nach Bank unterschiedlich, erhoben werden. Deshalb sollten Sie zum Zeitpunkt der Beantragung bereits Gespräche mit der Bank über eine Zwischen- und Alternativfinanzierung führen. Bitte beachten Sie, dass Sie Eigenkapital in angemessenem Umfang benötigen und die Gesamtfinanzierung gesichert sein muss.
3 ) Stellungnahme der IHK
Bei bestimmten Krediten und bei Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen gibt die IHK auf Anfrage der Bank kostenlos Stellungnahmen ab. Sie nimmt Kontakt mit dem Antragsteller auf und beurteilt das Vorhaben anhand des Konzeptes / Businessplanes gegenüber der öffentlichen Hand.
4 ) Zusage/Ablehnung
Bei einer Zusage löst der Kredit die evtl. Zwischenfinanzierung ab. Die öffentlichen Mittel sind ausschließlich für den festgelegten Zweck zu verwenden. Im Falle einer Ablehnung können Sie keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Finanzierungshilfen geltend machen.
ACHTUNG:
Zuerst beantragen, dann investieren. Wer sich nicht an die Reihenfolge hält und Verträge unterschreibt, bevor der Antrag eingereicht ist, geht leer aus.
Finanziert werden Erstinvestitionen bei Existenzgründern sowie Erweiterungsinvestitionen bei bestehenden Unternehmen. Für öffentliche Kredite werden bankübliche Sicherheiten verlangt. Durch öffentliche Bürgschaften können Kredite abgesichert werden, wenn eine bankübliche Sicherheit (zum Beispiel Eigentumswohnung) fehlt.