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Am 16.12.2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie beschlossen. Die abschließende Bundesratsbefassung dieses zustimmungspflichtigen Gesetzes steht noch aus. Sie kann erst im nächsten Bundesratsplenum am 10.02.2023 stattfinden. Das Gesetz tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten haben insofern ab der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt drei Monate Zeit zur Umsetzung, für Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten gibt es eine Übergangsfrist bis Dezember 2023.
Weitere Informationen zum Bundestagsbeschluss finden Sie hier.
Wichtig für Unternehmen ist jetzt, möglichst rasch mit den Vorbereitungen ihres Hinweisgebersystems zu beginnen, falls sie das noch nicht getan haben sollten.
Folgende Fragen sollten dringend angegangen werden:
Die Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems kann nicht (nur) als Belastung gesehen werden, sondern bietet auch die Chance, Probleme im Unternehmen zu erfahren und diese intern lösen zu können. Jede interne Meldung ist besser, als wenn sich ein Hinweisgeber direkt an eine externe Behörde oder gar an die Presse wendet. Je besser Ihr internes System ist und je höher die Anreize zur internen Nutzung, desto eher wird ein Hinweisgeber sein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung zugunsten der internen Meldung ausüben.