Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Als Fachkundige Stelle prüft die Kammer Ihre Gründungskonzepte gerne auf Tragfähigkeit.

Dazu benötigen wir von Ihnen:
- die Antragsunterlagen der Agentur mit dem vorcodierten Bescheinigungs-Bogen,
- einen Lebenslauf und
- einen Businessplan 

Achten Sie bei Ihrem Konzept bitte darauf, dass eine Rentabilitäts- und eine Liquiditätsplanung (idealerweise 3 Jahre respektive 18 Monate) beigefügt ist.

Für eine Bearbeitung sollten Sie bei Einreichung ca. 3-4 Werktage Durchsicht unsererseits einplanen. Für das Feedback und eine etwaige Korrektur Ihrerseits sollten Sie bzgl. des angestrebten Gründungsdatums einen gewissen zeitlichen Puffer für den Folgetermin bei der Arbeitsagentur einplanen, was die letztliche Beantragung des Zuschusses dann angeht. Wir freuen uns auf Ihre Gründungskonzepte! 

Leistung für Arbeitslose im ALG I Bezug bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Bei Ablehnung, sollte man gutbegründeten Widerspruch einlegen.

In den ersten 6 Monaten erhalten Existenzgründer den Gründungszuschuss –Teil 1 in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus € 300,- monatlich für Krankenkasse (KV) und Pflegeversicherung, die Sie ab dem 1. Tag der Selbstständigkeit selbst bezahlen müssen. Vorher Beitragshöhe bei der eigenen KV abfragen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK) nachzuweisen.

Den Gründungszuschuss – Teil 2 - kann man für weitere 9 Monate in Höhe von   € 300,- monatlich, mit einer Einnahmen/Überschussrechnung, beantragen.


Einstiegsgeld (vom Jobcenter bei Hartz IV-Bezug)
(Achtung: Voraussichtlicher Gewinn wird sofort mit ALG II verrechnet!)
Zuschuss für ALG II - Empfänger bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Bezug von Regelleistungen, Fördersatz 50% der Regelleistung, max. 100% Bewilligung erfolgt i.d.R. für zunächst 6 Monate.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung (nähere Informationen erhalten Sie hier) wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt. Hinsichtlich weiterer Voraussetzungen und der Beitragshöhe verweisen wir auf  www.arbeitsagentur.de

 

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