Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) ab Juli 2025

Ab dem 01.01.2025 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Kassensysteme sowie zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) elektronisch bei der Finanzverwaltung zu melden. 
 

Meldepflichten folgen im Verlauf des Jahres 2025: wer bereits ein elektronisches Kassensystem angeschafft hat oder dies vor dem 01.07.2025 noch macht, muss dies bis zum 31.07.2025 („frühestmögliche Frist“) bei der Finanzverwaltung melden.

Hintergrund: 
Bereits seit dem 01.01.2020 sind Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor nachträglichen Datenmanipulationen zu schützen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22. Dezember 2016 (Kassengesetz) und § 146a Abgabenordnung (AO).
 

Wegen technischer Schwierigkeiten seitens der Finanzverwaltung war die Meldepflicht bisher ausgesetzt. Zum 1. Januar 2025 besteht nun aber eine elektronische Meldemöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle.

Zusammenfassend gilt:

  • Vor dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind den Finanzbehörden bis zum 31.07.2025 mitzuteilen.
  • Ab dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.