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Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss am 09.05.2023 ist das Gesetzgebungsverfahren des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie so gut wie abgeschlossen. Die dort erreichten Änderungen entsprechen dem, wofür die IHK-Organisation sich intensiv sowohl auf Landesebene für den Bundesrat als auch im Bundestag eingesetzt hat.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der Gesetzesfassung, die der Bundesrat im Februar abgelehnt hatte, sind:
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses mit dem konkreten Wortlaut der Änderungen finden Sie unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006700.pdf
Wie geht es weiter?
Der Beschluss des Bundestags erfolgte am 11.05.2023, der Bundesratsbeschluss folgt am 12.05.2023. Änderungen sind jetzt nicht mehr zu erwarten. Danach folgt noch die Ausfertigung/Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, also voraussichtlich noch im Juni.
Was heißt das für Unternehmen?
Unternehmen mit mehr 249 Beschäftigten müssen sich sputen, ihr Whistleblowingsystem in Kraft zu setzen, weil für sie nur ein Monat ab der Veröffentlichung Zeit bleibt. Eine Schonfrist gibt es allerdings insofern, als zumindest 6 Monate lang kein Bußgeld droht, wenn sie noch keine Meldekanäle eingerichtet haben. Dennoch ist es sinnvoll, das so bald wie möglich auf den Weg zu bringen, weil jedes Unternehmen, das keine internen Meldemöglichkeiten anbietet, damit rechnen muss, dass Hinweisgeber sich dann direkt mit ihren Hinweisen an die externe Meldestelle (Behörden) wenden. Daher ist es im Eigeninteresse jeden Unternehmens, die internen Meldemöglichkeiten so auszugestalten, dass die Hemmschwelle relativ niedrig ist und Vertrauen geschaffen wird, damit Hinweisgeber tatsächlich zunächst intern auf Verstöße hinweisen.
Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten bleibt noch Zeit bis zum 17.12.2023. Danach gilt aber auch hier, dass jede interne Meldung hilft, Verstöße unternehmensintern zu beseitigen und externe Meldungen mit entsprechenden Reputationsschäden zu vermeiden.