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Informationen zur CLP-/GHS-Verordnung
Mit dem so genannten „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals” (GHS) soll weltweit ein einheitliches Kennzeichnungssystem für gefährliche Stoffe eingeführt werden. In der EU wurde dieses System über die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen) umgesetzt, die unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich ist (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Auffälligste Veränderung für die Praxis sind die neuen CLP/GHS-Gefahrenpiktogramme, die die vertrauten Gefahrensymbole langfristig ablösen.
Mit der Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sichergestellt sowie der freie Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte spezifische Erzeugnisse gewährleistet werden. Die Verordnung soll gefährliche Chemikalien identifizieren und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Verpackungsetiketten und mit Hilfe von einheitlichen Identifizierungs- und Kennzeichnungskriterien sowie Sicherheitsdatenblättern informieren.
Weitere Informationen zu dieser Thematik liefert das Merkblatt im Downloadbereich.