Handelsregister / Firmierung

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller Kaufleute, das von Jedermann eingesehen werden kann. Wenn Sie geschäftliche Beziehungen zu einem Unternehmen unterhalten oder aufnehmen möchten, können Sie über das Register Informationen über die rechtlichen Verhältnisse und Vertretungsbefugnisse erhalten.

Geführt wird das Register über die Registergerichte, im Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg über die Amtsgericht Bonn und Siegburg. Alle Anmeldungen, ob zu Neueintragungen, Änderungen oder Löschungen bedürfen der notariellen Beurkundung.

Die Registergerichte können zu allen Anmeldungen gutachtliche Stellungnahmen der zuständigen Industrie- und Handelskammer einholen. Dies dient der Vermeidung unzulässiger Eintragungen, der Berichtigung und Vervollständigung des Registers.

Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema werden in unseren Merkblättern, die Sie rechts im Download-Bereich finden, beantwortet.

 

Firmierung

Die Firmierung eines in das Handelsregister einzutragenden Unternehmens unterliegt den Grundsätzen der „Firmenwahrheit“ und „Firmenklarheit“. Sie muss zur Kennzeichnung des Unternehmens und zur deutlichen Unterscheidung von anderen Firmen geeignet sein.

Ein Firmenname kann als Personenfirma mit dem Namen des Inhabers oder Gesellschafters (bei mehreren Gesellschaftern reicht ein Name), einem Fantasiebegriff, einer Abkürzung/Buchstabenkombination oder auch als reine Sachfirma gebildet werden.

Die Industrie- und Handelskammer steht allen Firmengründern im Kammerbezirk Bonn/Rhein-Sieg sowie Notaren und Rechtsanwälten vor der Anmeldung beim Handelsregister zur Abstimmung einer zulässigen Firmierung zur Verfügung.

Die geplante Firmierung wird auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit bereits eingetragenen Unternehmen im Kammerbezirk sowie auf die ausreichende Individualisierung, Kennzeichnungskraft und firmenrechtliche Zulässigkeit geprüft.

Sie können Ihre Anfrage telefonisch, per Fax oder E-Mail mit dem Formular, welches wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, an die rechts angegebenen Kontaktdaten stellen.

Eine Prüfung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht wegen einer Verwechslungsgefahr mit Firmierungen in anderen Kammerbezirken erfolgt unsererseits nicht. Wir empfehlen hierzu eine eigene Recherche im Internet zum Beispiel über www.unternehmensregister.de oder auch beim Deutschen Patent- und Markenamt unter www.dmpa.de.