Corona-Schlussabrechnungen einreichen

Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen müssen bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist ihre Unternehmen darauf hin, dass die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024 eingereicht werden müssen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) dazu ausführt, sehen die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind erforderlichenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.

Derzeit sind laut BMWK noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann. Bislang sind laut BMWK rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden.

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Konzeptionell war von Beginn an ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen. Auch IHKs und DIHK hatten empfohlen, die Überprüfungsprozesse in dieser außergewöhnlichen Situation nicht an den Anfang zu stellen, sondern an das Ende der Förderung zu verlagern.
Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten. Die Bewilligungsstellen der Länder haben, so das BMWK, über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 Prozent) oder eine Nachzahlung (41 Prozent) gewährt. Rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.

Zu den Überbrückungshilfen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de