Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur sogenannten Omnibus-Verordnung veröffentlicht. Die Verordnung soll die Pflichten der Corportate Sustainability Reporting Directive, der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bündeln. Durch die Verordnung soll der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert werden.
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat werden den Vorschlag noch diskutieren. In diesem Prozess sind Änderungen möglich. Wichtig ist, dass die aktuellen Pflichten bis zur finalen Einigung bestehen bleiben.
Im Verordnungsvorschlag wird der Geltungsbereich der CSRD abgeschwächt. Damit wären nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die folgenden Werte überschreiten:
1.000 Mitarbeitende und 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro.
Auch die Frist für die erstmalige Berichterstattung für die großen Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften sowie für kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen verschoben werden. Der erste Bericht wäre dann erst 2027 bzw. 2028 fällig. Für die Unternehmen, die bereits 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, soll es vorerst keine Aussetzung der CSRD geben. In Deutschland wurde die CSRD allerdings noch nicht in nationales Recht umgesetzt .
Weitere Informationen können der Pressemitteilung der EU-Kommission und dem Vorschlag entnommen werden.