Frist für Corona-Schlussabrechnungen endet

Nach dem 30. September werden Wirtschaftshilfen bei fehlender Abrechnung zurückgefordert

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist darauf hin, dass Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben, spätestens bis zum 30. September 2024 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Übermitteln Unternehmen die Schlussabrechnung nicht rechtzeitig, wird das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die gewährte Corona-Wirtschaftshilfe gemäß den Förderbedingungen vollständig zurückfordern

Derzeit sind laut BMWK noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann.

Hintergrund: 63 Milliarden Euro Corona-Hilfen ausgezahlt

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit mehr als 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Von Beginn an war ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen. Auch IHKs und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatten empfohlen, die Überprüfungsprozesse in dieser außergewöhnlichen Situation nicht an den Anfang zu stellen, sondern an das Ende der Förderung zu verlagern.

Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten. Die Bewilligungsstellen der Länder haben, so das BMWK, über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 Prozent) oder eine Nachzahlung (41 Prozent) gewährt. Rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.

Informationen zu den Überbrückungshilfen und der Schlussabrechnung gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.