Ein- und Ausfuhr von Einrichtungen mit F-Gasen (u.a. Gebrauchtwagen)

Seit März 2024 müssen Unternehmen für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (z. B. Kältemittel) eine Registrierung vornehmen. Dies gilt für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen und entsprechenden Produkten, auch für Fahrzeuge mit Klimaanlagen. Weitere Vorschriften wie Verbote, Quotenzuteilungen und Berichtspflichten sind je nach Art der F-Gase zu beachten. Umfangreiche Informationen bietet das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite.

Die Registrierung muss im F-Gase-Portal der EU  erfolgen, wobei die Seite derzeit nur auf Englisch verfügbar ist. Die Europäische Kommission hat hierfür eine deutsche Anleitung (PDF) veröffentlicht. Der Zoll überprüft diese Anforderung verstärkt, was zu häufigen Problemen bei der Registrierung und Zollabfertigung führt. Solche Fehler bei der Registrierung umfassen falsche Angaben zur Import-/Exportart und Probleme mit der Bankbestätigung. 

Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 10 Werktage, kann sich jedoch aufgrund hoher Nachfrage verlängern. 

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der FAQ-Seite der EU-Kommission.