Die neue Durchführungsverordnung für den Registrierten Anmelder beim CBAM ist jetzt gültig, und das Anmeldemodul ist seit dem 31. März 2025 verfügbar. Unternehmen, die CBAM-pflichtige Waren wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom importieren, können nun ihre Zulassung beantragen. Ab 2026 ist es laut geltendem Recht erforderlich, als CBAM-Anmelder zugelassen zu sein. Die Europäische Kommission rät Importeuren, die jährlich mehr als 50 Tonnen importieren, die Genehmigung frühzeitig zu beantragen. Für Einführer, deren Importe unter dieser Grenze liegen, wird empfohlen, den Antrag erst im Herbst zu stellen. (Quelle: GTAI)
Der Antrag auf Zulassung muss über das CBAM-Register gestellt werden, das seit dem 31. März 2025 für deutsche Importeure zugänglich ist. Der Zugang erfolgt über das Zollportal: CBAM-Portal des Zolls: EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassung eine längere Bearbeitungszeit hat. Die Kommission hat eine Bearbeitungszeit von 180 Tagen vorgesehen, in Deutschland wird es jedoch zu weiteren Verzögerungen kommen, da die zuständige Stelle noch nicht festgelegt ist. Weitere Informationen sind auf den Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) verfügbar.
Alle Importeure von CBAM-pflichtigen Waren müssen bis Ende 2025 quartalsweise einen CBAM-Bericht abgeben, auch wenn sie zukünftig unter die 50-Tonnen-Schwelle fallen. Dies erfolgt weiterhin im Übergangsregister.