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Die Dauer des Urlaubs muss in der Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages festgelegt werden. Sie müssen die Dauer für die einzelnen Kalenderjahre konkret angeben. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitschutzgesetzes, für Erwachsene gilt das Bundesurlaubsgesetz, bei Tarifverträgen sind die jeweiligen tarifvertraglichen Regelungen maßgebend.
Bei der Berechnung des Urlaubs kommt es auf das Alter des Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres an. Jugendliche unter 16 haben 30 Werktage, Jugendliche unter 17 Jahren 27 und Jugendliche unter 18 Jahren 25 Werktage Mindesturlaub im Jahr. Hat der Auszubildende am 1. Januar des in Frage kommenden Jahres das 18. Lebensjahr vollendet, gilt das Bundesurlaubsgesetz mit einem Mindesturlaub von 24 Werktagen.
Der Urlaub wird erstmalig in vollem Umfang nach einer Beschäftigung von 6 Monaten (Wartezeit) fällig. Wird die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt oder scheidet der Auszubildende vor erfüllter Wartezeit oder nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus, so ist für jeden vollen Kalendermonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu gewähren. Beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte steht ihm der volle Jahresurlaub zu. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Urlaubstag ergeben sind auf volle Tage zu runden.
Die Angaben im Jugendarbeitsschutzgesetz oder Bundesurlaubsgesetz erfolgen nur in Werktagen. In Tarifverträgen finden sich oft Regelungen in Arbeitstagen. Wird gesetzlicher Urlaub aufgrund des Jugendarbeitschutzgesetzes oder Bundesurlaubgesetzes gewährt und gilt für den Jugendlichen eine fünf Tagewoche, so ist aus Gründen der Eindeutigkeit der Urlaubsdauer der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen anzugeben. Die nachstehende Tabelle gibt für 1 bis 30 Werktage die jeweilige Zahl von Arbeitstagen in der fünf Tagewoche an (31 Werktage entsprechen 26 Arbeitstage).
Berechnen Sie den Urlaubsanspruch Ihrer Auszubildenden: https://secure.entrisys.de/IHK/
Werktage = | Arbeitstage |
---|---|
1 | 1 |
2 | 2 |
3 | 3 |
4 | 3 |
5 | 4 |
6 | 5 |
7 | 6 |
8 | 7 |
9 | 8 |
10 | 8 |
11 | 9 |
12 | 10 |
13 | 11 |
14 | 12 |
15 | 13 |
16 | 13 |
17 | 14 |
18 | 15 |
19 | 16 |
20 | 17 |
21 | 18 |
22 | 18 |
23 | 19 |
24 | 20 |
25 | 21 |
26 | 22 |
27 | 23 |
28 | 23 |
29 | 24 |
30 | 25 |
Beispiel:
Ihr Auszubildender (geb. 15.7.1987) beginnt seine Ausbildung am 1. August 2002 und beendet sie am 31. Januar 2006 Im BAV ist als Urlaub einzutragen:
13 Werktage oder 11 Arbeitstage im Jahr 2002
30 Werktage oder 25 Arbeitstage im Jahr 2003
27 Werktage oder 23 Arbeitstage im Jahr 2004
25 Werktage oder 21 Arbeitstage im Jahr 2005
2 Werktage oder 2 Arbeitstage im Jahr 2006