Prüfer werden

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg sucht laufend Fachleute aus Unternehmen, die bereits an der Aus- und Fortbildung junger Menschen beteiligt sind und Spaß daran haben, auch im Prüfungswesen Qualität zu garantieren und den Nachwuchs zu fördern. In einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten, kostet sicher Zeit, aber es lohnt sich - für die Prüfungsteilnehmer, für die Unternehmen und für die Prüferinnen und Prüfer! 

Wie werde ich Prüfer:in? 

Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitmachen. Es kann auch eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden.

Interessierte Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft benennt dann der IHK die Vertreter der Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, welche kein Gewerkschaftsmitglied sind, können sich gerne direkt an die IHK wenden.

Lehrer können sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. In den Prüfungsausschuss kommen sie auf Vorschlag der Schulleitung und Benennung durch die Bezirksregierung.

Aufsichtstätigkeit

Die IHK sucht auch Aufsichtspersonen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der schriftlichen Prüfungen überwachen. Sie werden unter anderem die Anwesenheit der Prüflinge kontrollieren und die Prüfungsaufgaben ausgeben.   

Aufgaben der Prüfer:innen

Prüfer:innen arbeiten im Team, dem Prüfungsausschuss. Gemeinsam sorgen sie für ein faires Prüfungsverfahren. Je nach Abschluss bewerten sie Prüfungsarbeiten, Prüfstücke, Arbeitsproben, Dokumentationen, Fachgespräche und Präsentationen.

Kalkulierbarer Einsatz
Sie entscheiden selbst, wie viel Zeit Sie uns zur Verfügung stellen. Das Engagement unserer Prüfer/-innen bewegt sich in der Regel zwischen zwei und acht Tagen jährlich.
Die Arbeit in den Prüfungsausschüssen kann theoretisch jederzeit niedergelegt werden, ist von der Idee her aber langfristig ausgelegt: Eine Berufungsperiode dauert 5 Jahre (Zeitraum: 01.10.2024 - 30.09.2029). Je nachdem wann Sie Ihre Prüfertätigkeit beginnen, wird diese bis zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode erfolgen.

Immer auf der Höhe
Alle Prüfer werden intensiv vorbereitet. Die IHK bietet Schulungen an, in denen es um die rechtlichen und pädagogischen Aspekte der Prüfungen geht. Außerdem wird niemand ins „kalte Wasser geworfen“: Wer durch die IHK berufen werden soll, ist in der Regel zunächst als Gast bei einer Prüfung dabei. Darüber hinaus gibt es Informationsmaterial zum Ausbildungsberuf oder zur Fortbildungsprüfung.

Aufwandsentschädigung
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit sieben Euro pro Stunde entschädigt. Hinzu können Erstattungen kommen, etwa für Fahrtkosten, die Erstellung von Aufgaben und die Auswertung von Prüfungsarbeiten.

Steuerfreibetrag
Der Steuerfreibetrag für Prüfer/-innen liegt bei 3.000,00 €/Jahr bzw. 840,00 €/Jahr als Prüfungsaufsicht.

Was muss ein Prüfer mitbringen?

Folgende Voraussetzungen gibt es für die Prüfertätigkeit:

• Sachkunde, die auf aktueller, einschlägiger Berufstätigkeit beruht,
• menschliche Reife und Lebenserfahrung,
• pädagogisches Gespür,
• Urteils- und Einfühlungsvermögen,
• Kommunikationsfähigkeit,
• Teamfähigkeit,
• Bereitschaft, die von der IHK angebotenen Prüferschulungen wahrzunehmen, und
• Verschwiegenheit, sowie Verantwortungsbewusstsein.

Vorteile einer Prüfertätigkeit

Das ehrenamtliche Engagement in einem Prüfungsausschuss hat viele positive Aspekte. Unter anderem leisten Sie einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung, erweitern Ihren Horizont durch den ständigen Austausch mit anderen Prüfern und nehmen zahlreiche Anregungen für Ihren Arbeitsalltag mit. Sie erhalten für Ihr Unternehmen den Zugang zu einem regionalen Netzwerk von Institutionen und Firmen Ihrer Branche.

Prüferseminare

In den Prüferseminaren vermitteln wir Ihnen rechtliche Grundlagen und praxisnahes Wissen über die Prüfungsmethoden und Inhalte. Zukünftige Prüferseminare finden Sie hier.

Haben Sie Interesse an einer Prüfertätigkeit?

Wer Interesse daran hat, als Prüfer tätig zu werden, ist herzlich eingeladen.
Fragen beantworten die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständigen Sachbearbeiter/innen. Diese finden Sie hier