Das Thema Barrierefreiheit begegnet einem im Alltag zum Beispiel in Form von akustischen Ampelsignalen oder Auffahrrampen für Rollstuhlfahrer regelmäßig. Durch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt, werden nun auch die Verpflichtungen für Unternehmen im digitalen Raum nachgeschärft. Betroffen sind grundsätzlich Firmen mit mindestens 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 2 Millionen Euro. Insbesondere im Bereich der digital angebotenen Dienstleistungen, die sich an private Verbraucher richten, müssen ab dem Stichtag die neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Betroffen hiervon sind somit vor allem Webshops, aber auch Apps und andere digitale Dienste. Bei einem Verstoß können neben Vertriebsverboten Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Weitere Informationen inklusive des Whitepapers zum Thema „Barrierefreiheit“ und wie die eigenen Angebote barrierefrei werden können, sind auf der Website der Digitalagentur klickskind.de zu finden. klickskind ist eine neue Marke der Bonner Kreativagentur im Bereich digitaler Dienstleistungen.