Das neue Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe 2020 ist Ende Oktober 2024 gestartet, wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen MWIKE berichtet. Dazu werden alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist, zur Rückmeldung aufgefordert. Im Rahmen des neuen Rückmeldeverfahrens müssen sie bestätigen, dass die Soforthilfemittel entsprechend der Zweckbindung zur Überbrückung pandemiebedingter Liquiditätsengpässe im dreimonatigen Förderzeitraum im Frühjahr 2020 verwendet wurden. Die Rückmeldefrist endet am 26. Februar 2025. Die Schlussbescheide werden von der jeweils zuständigen Bezirksregierung erlassen. Eventuell zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Falls sich Empfängerinnen und Empfänger nicht zurückmelden, ist das Land verpflichtet, die ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 vollständig zurückzufordern. Für antragsbezogene Nachfragen zur Soforthilfe NRW sind die fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörden zuständig.
Weitere Informationen unter NRW-Soforthilfe 2020 – FAQ zum neuen Rückmeldeverfahren | Wirtschaft NRW